Regierung bestätigt LandratsamtStadt und Freistaat müssen für Mühlbach zahlen

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Vor zwei Jahren stürzte die Brücke zum Vogelpark über den Olching Mühlbach ein.
Vor zwei Jahren stürzte die Brücke zum Vogelpark über den Olching Mühlbach ein. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Zwei Jahre nach dem Einsturz der Brücke zum Olchinger Vogelpark entscheidet die Regierung, wer für Schäden und Unterhalt aufkommen muss.

Von Peter Bierl, Olching

Seit im August 2023 die Brücke zum Vogelpark in Olching einstürzte, streiten die Stadt und das Landratsamt, wer den Schaden beheben muss. Die Regierung von Oberbayern hat nun festgelegt, dass die Stadt als Bauherr die Beseitigung der Trümmer bezahlen muss, während der Staat nach dem Wasserhaushaltsgesetz für den Mühlbach zuständig ist. Bürgermeister Andreas Magg (SPD) sieht sich bestätigt. „Die langwierige Prüfung zur Gewässereinordnung, die das Landratsamt durchgeführt hatte, hätte man wohl abkürzen können, und es wäre wohl möglich gewesen, die Brücke schneller wieder aufzubauen“, sagt er.

Die Fußgängerbrücke kippte damals in einem Sturm mitten in der Nacht weg, weil das Wasser die Fundamente unterspült hatte. Die Stadt ließ die Trümmer ein Jahr später entfernen, aber Besucher des Vogelparks müssen seitdem einen Umweg benutzen.

Die Brücke verlief auf einem Wehr, das abrutschte. Vermutlich war die Anlage längst marode, aber Kreisbehörde und Kommune waren sich nicht einig, wer eine Sanierung hätte zahlen müssen. Nachdem Brücke und Wehr fort waren, klagte die Stadtveraltung, das Wasser schwemme die Uferböschung weg und ließ sogenannte mit Material befüllte Big Bags zu Wasser, was wiederum das Landratsamt als nicht genehmigten und überflüssigen Eingriff wertete.

Nun hat die Regierung von Oberbayern die Position des Landratsamtes insofern bestätigt, als die Stadt die Kosten für die Bergung und Entsorgung der Betonteile aus dem Mühlbach tragen muss. Denn das Wehr unterhalb der Brücke sei von der Kommune ohne Genehmigung im Nebenarm des Mühlbachs als Zugang zum früheren Mädchenbad errichtet worden. Entscheidend ist aus Sicht der Regierung also, dass die Stadt der Bauherr war.

Olching Vogelpark eingestürzte Brücke
Olching Vogelpark eingestürzte Brücke (Foto: Carmen Voxbrunner/Carmen Voxbrunner)

Positiv ist die Entscheidung aus Olchinger Sicht, weil die Regierung die Einstufung teilt, dass es sich bei dem Seitenarm des Mühlbaches nicht um ein Gewässer dritter Ordnung handelt. Die Stadt hatte argumentiert, der Bach sei ein Gewässer erster Ordnung, das Landratsamt hatte den Seitenarm ursprünglich als Gewässer dritter Ordnung eingestuft. Die Kommune verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, wonach natürlich entstandene Seitenarme dem Hauptgewässer zuzuordnen sind.

Die Regierung hat diese Sicht nun bestätigt. Der Mühlbach ist damit ein Gewässer erster Ordnung, weil die Amper als Hauptgewässer gilt. Demnach muss der Freistaat für den Unterhalt bezahlen, etwa eine Sanierung der Uferböschung, umgesetzt werden müssen solche Maßnahmen von den Wasserwirtschaftsämtern. Der Olchinger Bürgermeister freut sich, dass diese Frage nun „abschließend und eindeutig rechtlich geklärt ist“.

Die aktuelle Einstufung stützt sich auf alte Akten und Beschlüsse. Zu prüfen war, ob der Mühlbach ein natürlicher oder ein künstlich geschaffener Seitenarm der Amper ist. Dafür musste der Verlauf der Amper im Bereich des Kraftwerks festgestellt werden. Anstelle eines Plans war seinerzeit jedoch eine Beschreibung die Grundlage der Beschlüsse, diese wiederum lagen nur handschriftlich und in alter Schrift vor, was die Recherche erschwerte.

Der Bürgermeister kündigt an, die Brücke so bald wie möglich neu zu errichten, sobald die Erlaubnis des Wasserwirtschaftsamtes für den Bau neuer Fundamente vorliegt. Die Planung für die neue Konstruktion sowie die Sicherstellung der Bewässerung des Vogelparks habe die Stadtverwaltung bereits abgeschlossen. „Ich gehe davon aus, dass diese wichtige Wegeverbindung nun endlich wieder hergestellt und bald schon wieder genutzt werden kann“, sagt Magg.

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