Verliert ein Mensch mit Mobilitätseinschränkungen, der übersehen hat, dass vor wenigen Tagen sein Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist, die Berechtigung, auf dafür ausgewiesenen Stellplätzen zu parken? Diese Frage beschäftigt Georg Schaaps aus Alling und Artur Lüdtke aus Olching seit Wochen. Besonders ärgert die beiden, dass 55 Euro Verwarngeld verlangt wurden, weil der Ausweis einige Tage zuvor abgelaufen war.
VerwarnungStreit um Behindertenparkplatz
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Ein abgelaufener Schwerbehindertenausweis führte in Olching zu einem Streit über ein Verwarngeld von 55 Euro. Das Ordnungsamt reagiert kulant und erstattet das Bußgeld.
Von Manfred Amann, Olching

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