Olching:Olching für Härtefallregel

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Auf Altem Friedhof werden aufgelassene Gräber neu vergeben

Von Julia Bergmann, Olching

Auf dem Alten Friedhof in Olching wird in Zukunft eine Härtefallregelung greifen. Wer dort ein Grab besitzt und darin nicht mehr bestatten kann, etwa weil die Ruhefrist noch gilt, kann ein zweites Grab auf dem Friedhof zukaufen. Bisher war das nicht möglich. Neu vergeben werden bei einem Härtefall nur Grabstätten im zentralen Teil des Friedhofs, der von der Jahnstraße bis zur Fußgängerverbindung an der Gerhart-Hauptmann-Straße reicht. Und es gibt noch eine Einschränkung. Nur Gräber mit ungeraden Ordnungszahlen werden wieder vergeben. "Durch den geringen Abstand sacken Nachbargräber immer wieder ab oder werden beschädigt", erklärt Bürgermeister Andreas Magg (SPD) dazu. Nach langer Debatte stimmte der Stadtrat dieser Lösung am Donnerstag mit 20 zu 8 Stimmen zu.

Die Diskussion um Neuvergaben auf dem Alten Friedhof hatte der Stadtrat mit einem im vergangenen Herbst eingereichten Antrag aus der Bürgerschaft wieder aufgenommen. Nachdem das Gremium vor 25 Jahren festgelegt hatte, dass nur noch auf dem Friedhof bestatten kann, wer dort bereits ein Grab besitzt und dass einmal aufgelassene Stätten nicht neu vergeben werden, gab es immer wieder Unmut unter den Olchingern. Durch die Regelung würden Familien auseinandergerissen, hieß es. Sterbe ein Angehöriger während die Ruhefrist für das Familiengrab noch gilt, könne man ein neues Grab nur auf den Parkfriedhof bekommen. Mit der Härtefallregel soll dieser Beschwerde Rechnung getragen werden. Die Wiedervergabe auf dem kompletten Areal zuzulassen, lehnte das Gremium aber ab.

Immerhin ging Grünen-Fraktionsvorsitzende Ingrid Jaschke soweit, für eine uneingeschränkte Neuvergabe von Grabstellen in einem Teilbereich des Friedhofs zu plädieren. Eine Neuvergabe von Gräbern nur im Härtefall bewertet sie als nicht ausreichend. Das andere Extrem forderte FW-Fraktionsvorsitzender Ewald Zachmann. "Ich bin der Meinung, dass man mit einer Frist von acht Jahren auch die Neubelegung bestehender Gräber auslaufen lassen sollte", sagt er. "Aber wenn jemand das Grab zum Gedenken noch weiter erhalten will, soll das möglich sein." Zustimmung bekommt er von FDP-Stadtrat Andreas Teichmann. Der Großteil der Stadträte aber spricht sich für die Härtefallregelung aus.

So auch Marina Freudenstein (SPD), die den Vorschlag Jaschkes mit dem Argument ablehnt, dass man innerhalb weniger Jahre an die Kapazitätsgrenzen des Friedhofs stoßen würde. In einem solchen Fall hätten Familien, die ein Grab besitzen irgendwann wieder keine Möglichkeit, ein neues Grab auf dem Alten Friedhof zuzukaufen. Stadtentwicklungsreferent Alfred Münch (SPD) betont, dass auch er einmal die Meinung Zachmanns geteilt habe, durch Gespräche mit Betroffenen aber festgestellt hat, wie emotional und sensibel das Thema ist. Er stimmt der Härtefallregelung zu und meint, dass sich auch der Pflegezustand verbessern muss.

Auch CSU-Fraktionsvorsitzender Tomas Bauer lässt Zachmanns Vorschlag nicht unkommentiert. "Wir hatten damals den Mut, uns über die Bedenken Einzelner wegzusetzen", sagt er über den früheren Beschluss. "Aber wir haben auch immer versprochen, dass die bestehenden Gräber fortgeführt werden können. Wir schulden es den Bürgern, dieses Versprechen zu halten", sagt er.

Dass aufgelassene Gräber nun lediglich in einem Teilbereich wieder vergeben werden, hat auch den Hintergrund, dass der Alte Friedhof auf lange Sicht zu einer Ruhestätte mit Parkcharakter umgestaltet werden soll. Bei einer Neuvergabe auf dem kompletten Areal wäre das nicht möglich. Das und der knapp werdende Platz auf dem Friedhof waren auch die Gründe für den früheren Beschluss, der die Neuvergabe von aufgelassenen Gräbern bisher verhindert hat.

© SZ vom 11.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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