Olching:Neues Argument gegen Umfahrung

Bürgerinitiative beruft sich auf europäisches Wasserrecht

Im September jährt es sich zum zehnten Mal, dass das Planfeststellungsverfahren für die Südwestumfahrung beschlossen wurde. Doch bis auf anfängliche Rodungsarbeiten für einen Kreisverkehr an der Römerstraße im Oktober 2017 ist nichts passiert. Möglicherweise wird die Straße auch nie gebaut, hofft die Bürgerinitiative Ortsentwicklung Olching (BIOO), verstoße doch die Planung gegen europäisches Wasserrecht. Herausgefunden habe dies Ewald Zachmann, teilte die Bürgerinitiative mit.

Sowohl der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011 als auch der Änderungsbeschluss vom Juni vergangenen Jahres entsprächen nicht der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die gilt seit 2000 und soll bewirken, dass sich Gewässer durch ein Bauprojekt nicht verschlechtern dürfen. Die Planfeststellungsbehörden seien verpflichtet, die Auswirkungen eines Bauprojekts auf die davon betroffenen Oberflächengewässer sowie auf das Grundwasser zu prüfen und zu dokumentieren. "Diese Prüfung hat bei der Südwest-Umfahrung ein besonderes Gewicht, da die geplante Trasse praktisch vollständig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet verläuft", schreibt die BIOO. Bei einer Verletzung dieses europarechtlichen Verschlechterungsverbotes dürfe ein Straßenbauprojekt nicht genehmigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass auch nach Rechtskraft eines Planfeststellungsbeschlusses "dessen Rücknahme oder Widerruf sowie das Wiederaufgreifen des Verfahrens beantragt werden kann, so lange die Straße nicht gebaut ist". Diesen Antrag habe ein BIOO-Mitglied gestellt, weshalb es nun ein Bauverbot für die Trasse gebe.

© SZ vom 19.01.2021 / ecs - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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