Olching:Mit dem Auto durch die Wohnanlage

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Brucker Amtsgericht verurteilt 28-jährigen Mann aus Olching wegen Nötigung zu einer Geldstrafe

Gefährliche Attacke auf die körperliche Unversertheit einer jungen Familie oder völlig besonnenes Verhalten eines 28 Jahre alten BMW-Fahrers? Zwischen diesen beiden Extremen lag ungefähr der Entscheidungsspielraum eines Richters am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck. Er musste am Dienstag beurteilen, ob der 28-Jährige die Familie genötigt hatte, weil er mit seinem Wagen ein Stück durch eine Wohnanlage in Olching gefahren ist. Ja, lautete schließlich sein Urteil. Der Angeklagte hatte die Familie genötigt, seinem Auto auszuweichen. Allerdings reduzierte der Richter die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe von 40 auf 20 Tagessätze.

Der Vorfall ereignete sich an einem Abend Ende März. Die Familie mit den drei und fünf Jahre alten Kindern ging gerade vom Parkplatz der Wohnanlage Richtung Hauseingang, als der 28-Jährige mit seinem BMW X5 von der Feuerwehreinfahrt durch die Anlage auf die Straße fahren wollte. Dadurch nötigte er die vier Personen, so der Vorwurf aus der Anklage, ihren ursprünglichen Weg zu verlassen und möglichst rasch zum Haus zu gehen.

Nach Einschätzung des Angeklagten hatte er die Familie nicht gefährdet. Also habe sie auch keine Veranlassung gehabt, ihm auszuweichen oder sich vor ihm in Sicherheit zu bringen. Seiner Schilderung nach waren die Kinder, drei und fünf Jahre alt, auf dem Weg gelaufen, von ihrer Mutter an der Hand gehalten. Weshalb sich der Vater ihm in den Weg gestellt und ihn so zum Anhalten gezwungen hatte, konnte der Angeklagte nicht erklären.

Die Kinder seien frei herumgelaufen, der Angeklagte "schon mehr als Schrittgeschwindigkeit gefahren", widersprach der 44 Jahre alte Vater. Er sprach nicht von einer akuten Gefährdung. Doch er habe nicht einschätzen können, ob die Kinder sich entfernen. Deshalb habe er Frau und Kinder in den Hauseingang geschickt und sich dem Angeklagten in den Weg gestellt.

"Für mich war das eine ganz alltägliche normale Situation", beschrieb indes der Beifahrer des Angeklagten die Situation. Der 28-Jährige habe den Familienvater als "typischer Querulant" beschrieben, weshalb ihn die Anklage jetzt nicht besonders wundere. Auch ein unbeteiligter Nachbar hatte den Vorfall teilweise beobachtet. Er konnte zwar nicht sagen, wie nah an den Kindern das Auto vorbeigefahren war. Aber er hatte beobachtet, dass die Kinder zunächst nicht an der Hand ihrer Mutter gegangen waren.

Für den Staatsanwalt hatte sich der Tatbestand so erfüllt wie er im Strafbefehl niedergelegt war. Dem entsprechend forderte er die bereits dort verhängte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die Wohnanlage sei kein Platz zum Autofahren, "deswegen muss man schon warten, bis die Kinder von der Fahrbahn gegangen sind", argumentierte er. Der Verteidiger forderte einen Freispruch für diese "Nachbarschaftsfehde, die in einer Anzeige eskaliert ist". Der Vorsitzende Martin Ramsauer sah zwar die Nötigung erfüllt, hielt aber 20 Tagessätze a 40 Euro für genug.

© SZ vom 28.09.2016 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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