Olching:Gegen Kieswüsten, für die Artenvielfalt

Olching: Nicht wirklich pflegeleicht, aber dafür lebensfeindlich: Kiesgärten stehen in der Kritik.

Nicht wirklich pflegeleicht, aber dafür lebensfeindlich: Kiesgärten stehen in der Kritik.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Grünen-Stadträtin Ingrid Jaschke will in Olching die Versiegelung auf Privatgrundstücken einschränken

Von Ingrid Hügenell, Olching

Im Zuge der Diskussion über das Insektensterben sind die momentan modernen Kiesflächen in Gärten in die Kritik geraten. So wurde auch die Olchinger Stadträtin Ingrid Jaschke (Grüne) immer wieder darauf angesprochen. "Es wurde an mich herangetragen, dass man da was machen müsste", sagt sie. Jaschke wurde tätig und brachte einen Antrag in den Stadtrat ein, der sterile Kiesflächen künftig verhindern soll.

Das könnte laut Jaschke immer dann gelingen, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Darin soll festgelegt werden, dass "nicht baulich genutzte Freiflächen (...) als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind". Aufschüttungen mit Kies, Schotter oder ähnlichen Materialien sollen unzulässig sein, vor allem in Kombination mit wasserdichten Folien. Nur Teichfolien, die tatsächlich in Teichen verlegt sind, sollen erlaubt bleiben.

Eigentlich gebe es schon entsprechende Vorschriften in der Baugesetzgebung, sagt Jaschke: Das Baugesetzbuch gebe vor, dass die Bodenversiegelung "auf das Notwendige zu begrenzen ist". In der bayerischen Bauordnung heiße es, nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken seien zu begrünen oder zu bepflanzen. Eine aufgekieste Fläche sei aber eben gerade keine Begrünung, sagt die Stadträtin.

Überall in Deutschland wenden sich Städte und Gemeinden gegen den Trend, Vorgärten als Steinwüsten anzulegen. "Gärten des Grauens" nennt der Naturschutzbund sie. Dabei hätten gerade Vorgärten und kleine Grünflächen eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt.

Mit diesem Argument begründet auch Jaschke ihren Antrag. Die Steinwüsten gefährdeten die Biodiversität in den Siedlungsgebieten, weil sie für alle pflanzlichen und tierischen Lebewesen über und im Boden extrem lebensfeindlich seien. Die Kiesflächen heizten sich zudem extrem auf und ließen Regenwasser schlecht versickern - "kontraproduktiv für das Stadtklima" sei das. Jaschke weiß von Leuten, die sich im Sommer an warmen Tagen nicht mehr in ihren gekiesten Garten setzen könnten, weil es dort viel zu heiß sei.

Bebauungspläne legen auch bisher schon fest, wie ein Haus auszusehen hat. Selbstverständlich wird die Größe des Gebäudes geregelt, aber auch beispielsweise die Dachneigung und ob und wie viele Gauben gestattet sind. In Olching ist Jaschke zufolge beispielsweise festgelegt, dass Flachdächer bis zu einer Neigung von fünf Grad begrünt werden müssen.

In vielen Kommunen gibt es Ortsgestaltungssatzungen, in denen vielfältige Regelungen zu finden sind. Die Gemeinde Benediktbeuern bei Bad Tölz verbietet beispielsweise das Pflanzen von Thujenhecken. Für die Bepflanzung von Gärten sind demnach einheimische Obst- und Laubbäume zu verwenden. Häufig wird auch die Farbe der Häuser und auch die der Dachziegel festgelegt, die man verwenden darf.

Dem Naturschutzbund zufolge ist es übrigens ein Trugschluss, dass Kiesgärten keine Arbeit machen. Denn auch auf die Steinflächen fallen Blätter, die gesammelt werden müssen, weil sich sonst Humus bildet, auf dem wieder Pflanzen wachsen. Die Steine werden zudem mit der Zeit schmutzig oder setzen Moos an und müssen gereinigt werden.

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