Olching:Ärger um Pläne für die Paulusgrube

Olching: Eine Computersimulation illustriert, wie sich die Stadt die Bebauung der Paulusgrube vorstellt. Simulation: Stadt Olching

Eine Computersimulation illustriert, wie sich die Stadt die Bebauung der Paulusgrube vorstellt. Simulation: Stadt Olching

(Foto: Stadt Olching)

Freie Wähler lasten der Stadt Olching die Täuschung der Öffentlichkeit an. Das Bauamt kontert mit Verweis auf Beschlüsse

Von Katharina Knaut, Olching

Seit einigen Tagen läuft die Auslegung der Pläne für die Paulusgruben. Bis 31. Juli können Bürger diese im Rathaus einsehen und im Internet abrufen, um anschließend Stellung zu beziehen. Ewald Zachmann, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Olching, fordert nun jedoch, die Auslegung zu stoppen: "Die Öffentlichkeit wird über wesentliche Planungsziele getäuscht." Es werde nicht ersichtlich, wer das Projekt verwirklicht: Die Stadt, oder ein Investor, so seine Kritik.

Der Bebauungsplan liegt in der Ausschreibung derzeit als sogenannter "Angebotsbebauungsplan" vor. Bei einem solchen Plan entwickelt die Stadt Vorgaben, wie die Gestaltung eines Geländes, in diesem Fall die Paulusgrube, aussehen soll. Diejenigen, die später auf dieser Fläche bauen wollen, müssen sich dann an diese Vorgaben halten. Laut Zachmann habe der Stadtrat Ende Januar jedoch beschlossen, das Projekt anhand eines sogenannten "Vorhabens- und Erschließungsplanes" (VEP) durchzuführen. Die Planung übernimmt dabei nicht die Kommune, sondern ein Investor, der sogenannte "Vorhabensträger". Dieser muss seine Pläne mit der Kommune abstimmen, ihr Handlungsspielraum ist jedoch deutlich eingeschränkter.

Die mögliche Beteiligung eines solchen Trägers sei stark kritisiert worden, so Zachmann. Auch er und seine Fraktion lehnen die Kooperation ab, weil sie befürchten, dass die Stadt sich zu sehr den Wünschen des Investors beugen müsste. "Wenn die Bürger nun bei der Auslegung Stellung nehmen, müssen sie wissen: Macht das die Stadt, oder macht das ein Investor?", so Zachmann. Bauamtsleiter Markus Brunnhuber widerspricht der Argumentation des FWO-Fraktionsvorsitzenden. Eine Notwendigkeit, die Auslegung zu stoppen, sieht er nicht: Um einen VEP aufstellen und auslegen zu können, brauche es einen Vorhabensträger, so der Bauamtsleiter. Einen solchen gebe es jedoch noch nicht.

Der Stadtratsbeschluss, auf den Zachmann sich bezieht, sei zweigeteilt gewesen. Im ersten Part beschlossen die Mitglieder, den Entwurf des Bebauungsplans auszulegen. Dies erfolge derzeit, so der Bauamtsleiter. Im zweiten Teil beschloss der Stadtrat die Absicht, die Planung mit einem VEP fortzuführen. Damit sei nicht einmal sicher, ob tatsächlich ein Investor an der Realisierung mitwirke. "Zunächst ist zu entscheiden, ob überhaupt und wenn ja zu welchen Konzeptionen und auf welcher Basis die Entwicklung durch einen Investor erfolgen soll. Erst wenn das geklärt ist, kann abschließend über die Weiterführung als VEP entschieden werden." Bis dahin gestaltet die Stadt das Projekt in einem Angebotsbebauungsplan, der als solcher ausliegt. "Der Stadtrat beschloss dieses Vorgehen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, sich planerische Ideen diktieren zu lassen."

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