Neuregelung:Begräbnis ohne Sarg

Die neue Bestattungsverordnung ermöglicht seit April auch in Bayern einen Abschied nach islamischer oder jüdischer Tradition. Muslime und christliche Geistliche begrüßen das. Für Kommunen sind noch viele Fragen offen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Seit Kurzem gilt in Bayern eine neue Bestattungsverordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Verstorbener jetzt auch ohne Sarg beerdigt werden. Allerdings obliegt die letzte Entscheidung den einzelnen Friedhöfen beziehungsweise den jeweiligen Kommunen. Während von muslimischer Seite, die sich Jahrelang für dieses in ihrer Religion fest verankerte Begräbnisritual eingesetzt hat, Zustimmung kommt und christliche Geistliche aus religiösen Gründen keine Bedenken haben, scheint die neue Bestimmung Kommunen vor neue Herausforderungen zu stellen. Eine Auskunft, wann und wie die neue Bestimmung in der Kreisstadt oder in Olching umgesetzt werden soll, war noch nicht zu bekommen. Zunächst, so hieß es, seien noch viele Fragen zu klären.

Im islamischen Glauben werden Verstorbene traditionell ohne Sarg in einem weißen Leintuch in der Erde bestattet. In Bayern war diese Form der Beisetzung bislang nicht möglich, wenngleich vereinzelte Kommunen Ausnahmen für Andersgläubige - auch im Judentum wird ohne Sarg bestattet - ermöglicht haben. In München etwa wurde auf dem Waldfriedhof das erste muslimische Grabfeld 1959 eingerichtet. Hier muss zwar (noch) im Sarg bestattet werden, aber die Gräber sind alle Richtung Mekka ausgerichtet. Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind bislang keine derartigen Ausnahmeregelungen üblich. Allerdings gab es laut Husam Salama, dem Vorsitzenden des neuen Muslimischen Brucker Kulturvereins, vor eineinhalb Jahren ein Treffen mit Vertretern der beiden anderen Brucker Moscheen und der Landschaftsarchitektin. Es ging um einen Bereich nach dem Vorbild des Waldfriedhofs.

Die neue Bestattungsverordnung erlaubt es nun, bei der Bestattung auf einen Sarg zu verzichten. Vor allem Muslime hatten darauf in den letzten Jahren gedrungen; im bayerischen Landtag unterstützten Sozialdemokraten und Grüne das Anliegen. Entsprechend positiv sind jetzt die Reaktionen. "Wir mussten in den letzten Jahren sehr dicke Sargbretter bohren und haben es endlich geschafft, dass beispielsweise Muslime künftig nach ihrer Tradition und Religion beerdigt werden können", sagt Arif Tasdelen, der integrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Generalsekretär seiner Partei.

Friedhof Eichenau

Zu Erdbestattungen und der Möglichkeit, wie hier in Eichenau eine Urnenwand zu nutzen, gibt es nun mehr Möglichkeiten für eine Beerdigung.

(Foto: Günther Reger)

"Für uns Muslime bedeutet das, dass wir unsere Toten nach muslimischer Tradition beerdigen können", bringt es Salama auf den Punkt. Bisherige Bestrebungen wie die vor eineinhalb Jahren in Fürstenfeldbruck hatten am Grundproblem, der in Bayern geltenden Sargpflicht nichts geändert: Eine Beerdigung im Sarg widerspricht muslimischen Sitten und Gebräuchen. Was in der Praxis dazu führte, dass Muslime ihre Verstorbenen in die Heimat überführen lassen. "Viele Muslime haben es bisher vermieden, ihre Toten hier zu begraben", betont Salama. Mit der gelockerten Verordnung hoffe er nun bald auf einen Bereich auf dem Brucker Friedhof, wo Muslime ihre Verstorben nach ihrem Glauben und ihren Ritualen bestatten können. Damit entstehe "ein Gefühl der Zugehörigkeit und Integration".

Christliche Geistliche begrüßen die Änderung ebenfalls. Aus religiöser Sicht sei ein Sarg nicht nötig. "Theologisch spielt das für uns überhaupt keine Rolle ob mit oder ohne Sarg", sagt Markus Ambrosy. Der Fürstenfeldbrucker Dekan ist sich da völlig einig mit seinem katholischen Kollegen Andreas Jaster. "Ich kann da keinen wirklichen oder tieferen pastoralen oder geistlichen Sinn erkennen", lautet der Kommentar das Pfarrers der Stadtkirche Germering. Beide Geistliche betonen, dass es für ein würdevolles, christliches Begräbnis keines Sarges bedürfe. "Dass dazu eine vernagelte Bretterkiste notwendig ist, ist mir nicht geläufig", bekräftigt Jaster. Auch wenn er verstehen könne, dass Angehörige für Verstorbene im Sinne einer letzten Ehrerweisung einen besonders schönen Sarg kaufen möchte. Aber dieser Wunsch sei der Tradition geschuldet, nicht der Religion, betont er.

Für Ambrosy ist die Befreiung von der Sargpflicht ein längst fälliger Schritt zur Integration. "Wer hier lebt, braucht auch seine Gräber hier", unterstreicht er. Und berichtet von muslimischen Familien, die ihre Verstorbenen bislang in die frühere türkische Heimat überführt hätten. Bei zwei Reisen in den Staat am Bosporus habe er es mit eigenen Augen gesehen; er spricht von "Sargtourismus". Überhaupt sei der Sarg eine recht neue Erfindung.

"Es wurde Jahrhunderte lang ohne Sarg beerdigt", gibt der Brucker Pfarrer zu Bedenken; die Erfindung von Sarkophagen sei erst etwa 9000 Jahre alt. "Komisch" indes findet Ambrosy die amerikanische Gepflogenheit von Metallsärgen. Da in diesen der Verwesungsprozess deutlich länger dauere. Gegen eine Bestattung ohne Sarg nur im Leintuch haben er und Jaster höchstens Bedenken pragmatischer Natur. Vor allem für den Transport oder die Aufbahrung in der Aussegnungshalle halten sie einen Sarg oder Ähnliches für notwendig.

Muslimische Bestattung

Eine muslimische Bestattung läuft nach einem festen Regelwerk respektive nach einem Ritus ab. Nach dem Glauben des Islam beginnt die Bestattung schon vor dem eigentlichen Tod, sofern der Todesfall nicht unerwartet eintritt. Dann wird gemeinsam mit dem Sterbenden das islamische Glaubensbekenntnis gesprochen. Nach dem Tod folgt die traditionelle Waschung des Verstorbenen als fester Bestandteil der muslimischen Beerdigung. In einigen Gemeinden sind auf Friedhöfen bereits spezielle Räumlichkeiten für das muslimische Ritual der Waschung eingerichtet worden. Nach der Waschung wird der Leichnam in ein weißes Leichentuch gehüllt, das Kefen. Erst nach dem Totengebet und nach der Freisprechung des Verstorbenen von seinen Sünden, wird dieser zur Beisetzung zu seinem Grab getragen. Feuerbestattungen sind dem islamische Glauben nach nicht gestattet. Der muslimische Beisetzungsritus sieht vor, dass Verstorbene ohne einen Sarg, also lediglich in ein Leichentuch gehüllt, beigesetzt werden. Das Gesicht des Verstorbenen wird gen Mekka ausgerichtet, zur sogenannten Kaaba. Die Kaaba ist dem islamischen Glauben nach das "Haus Gottes" und somit das zentrale Heiligtum des Islam. Bevor das Grab mit Erde geschlossen wird, werden Holzbretter über dem Verstorbenen angeordnet, und zwar so, dass sie die Form eines Daches ergeben. alin

Fragen dieser Art stellt sich auch Ralf Hanrieder. Der Chef eines Bestatterbetriebs in dritter Generation mit Hauptsitz in Dachau und Filialen unter anderem in Germering und Fürstenfeldbruck ist der Meinung, dass die neue Verordnung "nicht richtig zu Ende gedacht ist". Außerdem kritisiert er, dass die Verantwortung für die Möglichkeit eines sarglosen Begräbnisses auf die Kommunen abgeschoben wurde. Und dass einige Fragen noch unklar seien. Wie wird der Leichnam vom Sterbeort zum Bestatter und später zum Friedhof gebracht, von der Aussegnungshalle zum Grab? Bislang werden dafür Hanrieder zufolge sogenannte Leihsärge verwendet. Auf diese könne man auch in Zukunft nicht verzichten, ist er sicher.

Die Kommunen stellt die neue Verordnung vor neue Herausforderungen. Das zeigen die Antworten auf entsprechende Anfragen. Aus der Kreisstadt heißt es: "Bezüglich der konkreten Voraussetzungen und einer pietätvollen Umsetzung der neuen Regelungen in die Praxis gibt es noch viele offene Fragen, die es zunächst zu klären gilt." Deshalb könne man derzeit noch keine Auskunft geben. Auch aus Germering würde eine Antwort noch länger auf sich warten lassen. In Olching prüft man im Rathaus derzeit, ob die Friedhofssatzung geändert werden muss. Das bedarf eines Votums des Stadtrats. Andernfalls, teilt eine Sprecherin mit, "muss zukünftig im Einzelfall entschieden werden, ob eine Bestattung ohne Sarg, beispielsweise in einem Leichentuch, akzeptiert werden kann. Auch hierfür benötigen wir aber eine Vorgehensweise, nach der standardmäßig verfahren wird." Allgemein weise man aber darauf hin, dass eine Befreiung von der Sargpflicht nur aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zulässig sei, betont die Sprecherin.

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