Süddeutsche Zeitung

Neufassung:Städte wehren sich gegen Zwangsverdichtung

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Ein Gesetz des Freistaats sieht vor, dass ab 1. Februar bei Neubauten wesentlich weniger Abstand zum Nachbargebäude gehalten werden muss. Etwa die Hälfte der Kommunen im Landkreis steuert mit eigenen Satzungen gegen

Von Ingrid Hügenell, Stefan Salger und Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Um dichteres Bauen zu ermöglichen und so dringend benötigte Wohnungen zu schaffen, hat der bayerische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das am 1. Februar in Kraft tritt. Darin ist festgelegt, dass neue Häuser künftig weniger Abstand zu Nachbargebäuden einhalten müssen. Dieser richtet sich nach der Gebäudehöhe. Bislang wurde sie bei der Bestimmung der Abstandsfläche mit dem Wert 1,0 angerechnet, in der Neufassung sind es nur noch 0,4. Kommunen, die nicht wollen, dass Gebäude künftig dichter beisammen stehen, können in eigenen Satzungen eigene Abstandsflächen festlegen. Geschehen muss das noch im Januar.

Etwa die Hälfte der Kommunen im Landkreis, vor allem die Städte, habe solche Satzungen bereits beschlossen oder werde das noch tun, sagt Hans Seidl, CSU, Bürgermeister von Maisach und Kreisvorsitzender des bayerischen Gemeindetags. Die andere Hälfte, vor allem die ländlicheren Gemeinden im Westen, sehe die Notwendigkeit nicht, weil dort ohnehin nicht sehr dicht gebaut werde, sagt Seidl. Der Gemeindetag habe dafür eine Mustersatzung erarbeitet. Seidl kritisiert den Landtag für seine Änderung der bayerschen Bauordnung: "Das ganzheitliche Denken fehlt dem Gesetzgeber hier." Klimawandel, Artenschwund und zunehmender Verkehr seien nicht bedacht worden. Es sei nur um Quantität gegangen, "mehr bauen auf weniger Fläche". Weniger Fläche verbrauchen zu wollen, findet Seidl auch in Ordnung. Man müsse aber auch die Folgen der Nachverdichtung bedenken: mehr Verkehr, mehr versiegelte Nebenflächen wie Parkplätze oder Tiefgaragen-Zufahrten, weniger Raum für innerörtliches Grün, mehr Wasser, das nicht auf den Grundstücken versickert werden könne.

Das neue bayerische Gesetz entspricht weitgehend der Bundesbauordnung. Ähnliche Vorschriften gelten Seidl zufolge in praktisch allen Bundesländern, und das seit Jahren. Die Auswirkungen seien dort "nicht so dramatisch sichtbar". In der Metropolregion München könnten sich die neuen Abstandsflächen aber stärker auswirken. "Keine Region in Deutschland pulsiert so wie der Bereich um München", gibt der Maisacher Bürgermeister zu bedenken. "Die Auswirkungen werden hier deshalb klarer sichtbar."

Mit einer eigenen Satzung gewännen die Kommunen Spielraum zurück. So sehen es auch Verwaltung und Stadtrat der Kreisstadt. Nachverdichtung will Fürstenfeldbruck zwar durchaus ermöglichen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Aber einfach von heute auf morgen vom Freistaat vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, das kritisieren Bauverwaltung und Politik. Stadtbaurat Johannes Dachsel warnte in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses davor, dass mancher Bauwerber nur darauf warten könnte, dass in den Kommunen vom 1. Februar an die neuen Regeln gelten. Städte, die nicht rechtzeitig eine eigene Satzung erlassen haben, müssten solche Projekte mit deutlich geringerem Abstand zur Nachbarbebauung wohl genehmigen. Dachsel erklärte: "Wenn wir keine eigene Satzung erlassen, ist eine massive Nachverdichtung möglich." Stadtjurist Christian Kieser sagte, die Stadt verschaffe sich mit einer Regelung, die pauschal fürs ganze Stadtgebiet gilt, eine Atempause. In zwei oder drei Jahren müsse man aber für bestimmte Bereiche genauer differenzieren. Eine allgemeine Regel würden die Gerichte wohl kassieren.

Georg Stockinger (Freie Wähler) schlug vor, die Laufzeit für eine städtische Satzung erst einmal bis zum Jahresende zu begrenzen. Das war der Mehrheit der Stadträte zu wenig. Sie beschlossen einstimmig die Empfehlung, die eigene Satzung bis Ende 2022 zu befristen, um damit eine Detailregelung sicherzustellen. Die neue Satzung schreibt den bisherigen Zustand in der Stadt Fürstenfeldbruck fest: Der Abstand zum Nachbargebäude wird zunächst nicht auf das 0,4-fache der Neubau-Gebäudehöhe reduziert, sondern bleibt beim Wert 1,0. Entscheiden wird an diesem Dienstag der Stadtrat.

Den Status quo bewahren soll auch die Satzung, die der Germeringer Stadtrat am Dienstag beschlossen hat. Dort hat man dafür in der Satzung einen Wert von 0,8 H festgelegt. Denn der Vorschlag des Gemeindetags hätte für die Große Kreisstadt größere Abstandsflächen als bisher bedeutet. Bei der jüngsten Stadtratssitzung kritisierten die Fraktionsvorsitzenden von CSU und SPD, Oliver Simon und Daniel Liebetruth, dass der Gesetzgeber die kommunalen Gremien zu so schnellen Entscheidungen zwinge. "Es ist ein Unding, was Stadt- und Gemeinderäten hier zugemutet wird", sagte Simon. Liebetruth nannte die Entscheidung "schwierig in der Kürze der Zeit". Auch Sepp Dürr (Grüne) bezeichnete den Zeitdruck als Problem. Er befürchtet zudem negative Auswirkungen der Nachverdichtung auf das innerörtliche Grün. Stadtbaurat Jürgen Thum wies darauf hin, dass künftig mehr Flachdächer gebaut werden könnten, weil die Höhe der Dachgiebel künftig stärker auf die Abstandsflächen angerechnet wird.

Für die selbe Regelung wie Germering hat auch der Maisacher Gemeinderat jüngst gestimmt. "Weil 0,8 den Status Quo sichert. Wir wollten es nicht verschärfen, aber auch nicht lockern", erläuterte Bürgermeister Hand Seidl.

Auch in Gröbenzell hielten kürzlich 22 der 28 anwesenden Gemeinderäte eine eigene Satzung für notwendig, die mit einer Anrechnung von 0,8 H den Status quo festschreibt. Denn würde in der Gemeinde die neue Bauordnung ohne eigene Satzung zu den Abstandsflächen in Kraft treten, "würde das in vielen Fällen zu einer deutlichen Verringerung der Abstandsflächen führen", warnte Martin Runge (Grüne). Der Zweite Bürgermeister nannte die Novellierung "nicht zielführend". Die Kommune müsse handeln: "Es ist wichtig, um die Wohnqualität und damit auch den Wohnfrieden zu erhalten."

"Wir brauchen das nicht. Es wird sich praktisch nichts ändern und das Bauen nur verkomplizieren", warnte hingegen Axel von Walther (SPD). Er sah wie die SPD-Fraktion keinen Bedarf für eine eigene Satzung. Für Einfamilienhäuser möge diese Argumentation zutreffen, erwiderte Bauamtsleiter Markus Groß, bei Mehrfamilienhäusern sehe das anders aus. "Es entstünde eine Verdichtung des Bauraums."

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SZ vom 26.01.2021
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