Neue Regelungen:Lockerungen für die Klinik

Patienten dürfen wieder von Angehörigen besucht werden

Noch vor dem Ablauf der im sechsten Bayerischen Infektionsschutzgesetz vom 19. Juni erlassenen Regelungen, die ursprünglich bis zum 5. Juli gelten sollten, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit sofortiger Wirksamkeit die speziellen Besuchsregelungen für Krankenhäuser gelockert. So gelten im Klinikum Fürstenfeldbruck nun folgende Besuchszeiten: Montag bis Freitag von 13 bis 18 Uhr sowie an den Wochenenden und an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr. Während der angegebenen Zeiten können Patienten maximal zwei Besucher gleichzeitig empfangen, soweit es die Abstandsregelung zulässt. Aufenthalte werdender Väter sowie von Personen, die Sterbende begleiten, sind jederzeit zulässig. Eine Ausnahme besteht für die Station E2 - dort sind keine Besuche möglich.

Jeder Besucher ist verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und jederzeit den Abstand von 1,50 Meter zu wahren. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen (etwa Temperatur über 37,5 Grad Celsius, Erkältungssymptome wie Hals- oder Muskelschmerzen, akuten Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn), in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Patienten hatten oder sich in einer Risikoeinrichtung oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.

Informationen unter www.klinikum-ffb.de. Für das Seniorenheim Jesenwang wird im Laufe der Woche eine gesonderte Regelung erarbeitet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: