Nach dem Volksbegehren:Wann ein Blühstreifen wirklich hilft

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Wiesensalbei, Margeriten und Kartäusernelken blühen auf dem artenreichen Halbtrockenrasen beim Rothschwaiger Wald in Fürstenfeldbruck. (Foto: OH)

Mammendorfer Bauern suchen nach passendem Saatgut. Naturschützer mahnen nachhaltige Lösungen an

Von Ingrid Hügenell, Mammendorf

Die Landwirte, die in Mammendorf einen Teil ihrer Ackerflächen in Blühflächen umwandeln wollen, haben großen Zuspruch erfahren. 90 bis 95 Mammendorfer wollen Paten für Parzellen werden, wie Sebastian Mayr, der als Sprecher der 15 Bauern fungiert, auf Anfrage sagte. 125 Parzellen zu je 200 Quadratmeter könnten so umgewandelt werden, das entspricht 2,5 Hektar oder etwa drei Fußballfeldern. Die beteiligten Landwirte fungieren auch selbst als Paten.

Bis Ende Februar konnte man sich in die Listen eintragen. Am Mittwoch, 27. März, soll um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus stattfinden. Mayr rechnet damit, dass sich dann weitere Paten finden, die jährlich 50 Euro ausgeben wollen, damit auf 200 Quadratmetern Blumen blühen. Bis zur Informationsveranstaltung soll auch klar sein, welche Saatmischung die Landwirte verwenden wollen, sagte Mayr. Womöglich würden bis zu drei Mischungen präsentiert. Die Mammendorfer Landwirte lassen sich vom Bund Naturschutz beraten.

Überall in Bayern haben Landwirte nach dem großen Erfolg des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zum Erhalt der Artenvielfalt Flächen angeboten, auf denen sie Blühwiesen für Bienen aussäen wollen. Die Aktion wird vom Bauernverband unterstützt. Agnes Becker, stellvertretende Vorsitzende der ÖDP Bayern, freut sich, dass die Bauern etwas tun wollen. Doch es brauche sinnvolle und nachhaltige Lösungen. Auch Naturschutzverbände sind skeptisch, ob die Aktionen wirklich etwas für den Artenschutz bringen. Einjährige Blühwiesen hätten mit einer echten Wiese nichts zu tun, sagte Simon Weigl kürzlich bei der Jahreshauptversammlung des Landesbund für Vogelschutz. Sie brächten wenig für Natur- und Artenschutz. "Eine Wiese lebt", sagte der Biologe. "Wenn sie nur ein- oder zweimal pro Jahr gemäht wird, leben darin ganz viele Viecher." Nicht nur Insekten, sondern auch Vögel wie der Kiebitz oder die Feldlerche und kleine Säugetiere.

Auf intensiven Standorten, die stark gedüngt werden, können nur wenige Pflanzenarten überleben, vor allem Löwenzahn. Wird noch stärker gedüngt, entstehen Flächen, auf denen nur noch Gras wächst und gar keine Blumen mehr - "Grasäcker" nennen Naturschutzverbände solche Flächen, die sehr artenarm, aber kein Lebensraum mehr sind. Unterdessen hat der Landesbund für Vogelschutz die Aktionen zwar grundsätzlich begrüßt, aber auch darauf hingewiesen, dass nicht jeder Blühstreifen dem Artenschutz diene. "Blühstreifen können ein wichtiges Instrument sein, um den Artenrückgang in der Agrarlandschaft aufzuhalten, aber es müssen bestimmte fachliche Kriterien eingehalten werden, sonst sind sie nutzlos", erklärt Landesvorsitzender Norbert Schäffer. Blühstreifen könnten eine begleitende und unterstützende Maßnahme sein. Als zentrales Element zur Förderung der Artenvielfalt eigneten sie sich aber nicht. Der LBV hat mehrere Kriterien für Blühstreifen aufgestellt, die einen Beitrag zum Artenschutz leisten könnten.

Sie müssten demnach mindestens zehn bis 15 Metern breit sein und für eine Dauer von drei, besser fünf Jahren angelegt werden. "Bodenbewirtschaftung wie Mulchen, Düngung und Pestizideinsatz muss in diesem Zeitraum unterbleiben", fordert der LBV. Wichtig sei, nur einheimisches Saatgut von Pflanzen zu verwenden, die natürlicherweise an dem Standort vorkommen würden. Mischungen, die beispielsweise Ringelblumen, Sonnenblumen und Schmuckkörbchen enthalten, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Der LBV empfiehlt auch, manche Flächen einfach nutzungsfrei liegen zu lassen. Die Patenschaften sollten höchstens das Doppelte der Fördersätze des Kulturlandschaftsprogramms kosten, das wären sechs Euro für 100 Quadratmete.

Blühflächen, so das Fazit des LBV-Vorsitzenden, seien kein Ersatz für die Lebensräume, die durch die intensive Landwirtschaft verschwunden seien, was zum Artensterben geführt habe. Der Verlust von Hecken, Rainen, Weg- und Ackerrändern, die eigene Lebensräume bilden und vor allem Lebensräume untereinander vernetzen, kann laut Schäffer nicht durch die befristete Anlage von Blühstreifen kompensiert werden.

© SZ vom 20.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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