Süddeutsche Zeitung

München/Germering:Schauspieler wegen Vergewaltigung vor Gericht

Nach einer monatelangen Beziehung soll ein 50-Jähriger eine Frau zum Sex gezwungen haben. Er bestreitet das

Von Andreas Salch, München/Germering

Sie will ihn auf keinen Fall anschauen. Und Distanz herstellen. Also setzt sich die Dolmetscherin im Saal B 264 im Strafjustizzentrum am Landgericht München II am Montagmorgen zwischen das Opfer, eine 39-Jährige aus Syrien, und den Angeklagten, einen Schauspieler und Regisseur aus dem Irak. Der 50-Jährige, mit Zopf, graukariertem Anzug und Rollkragenpullover soll die Hausfrau in der Asylbewerberunterkunft in Germering vergewaltigt und mehrfach sexuell genötigt haben. Gut zwanzig Minuten nach Beginn ihrer Vernehmung, für deren Dauer das Gericht die Öffentlichkeit ausschließt, kollabiert die 39-Jährige. Ein medizinischer Helfer und ein Justizwachtmeister eilen in den Gerichtssaal. Die Verhandlung wird unterbrochen.

Der Schauspieler und die verheiratete Hausfrau hatten sich Ende 2015 in der Unterkunft kennengelernt. Beide lebten dort. Im Lauf der Zeit kamen sie sich näher und hatten ab Frühjahr 2016 bis etwa September desselben Jahres eine Affäre. Dann wollte die Hausfrau das Verhältnis beenden. Der Schauspieler jedoch soll ihr gedroht haben, dass er ihren Verwandten in München ein heimlich von ihm gemachtes Video schicken werde. Darauf seien sie beide beim Sex zu sehen. Sollte sie nicht mehr mit ihm schlafen, werde er ihren Verwandten das Video über Facebook zukommen lassen und so "Schande über sie bringen". Nur wenn sie weiter bereit sei mit ihm zu schlafen, werde er das Video vernichten.

Die 39-Jährige ließ sich darauf ein. Bis November 2016 soll der Schauspieler die Hausfrau so weitere vier Mal dazu genötigt haben, mit ihm zu schlafen. Überdies soll er sie in der Gemeinschaftsküche der Asylunterkunft einmal sexuell bedrängt haben. Ende November 2016 habe er ihr laut Anklage versprochen, er werde ihr das Video geben. Die 39-Jährige soll darüber sehr erleichtert gewesen sein und folgte dem Schauspieler aufs Zimmer. Dort soll er die Hausfrau vergewaltigt haben. Wenige Monate später, im März vergangenen Jahres, wollte der Angeklagte das Video angeblich endgültig löschen. Doch in Wirklichkeit soll es sich nur um eine Finte gehandelt haben. Den Ermittlungen zufolge forderte er von der Hausfrau im Gegenzug 5000 Euro. Doch sie zahlte nicht.

Noch vor Verlesung der Anklage durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt der Verteidiger des Schauspielers, Rechtsanwalt Noman Malik, dass Aussage gegen Aussage stehe. Sein Mandant habe eine längere Affäre mit der Hausfrau gehabt, die Vorwürfe allerdings werden bestritten. Als der Ehemann der 39-Jährigen ebenfalls in die Bundesrepublik gekommen sei, habe sie das Verhältnis beenden wollen. Der Ehemann habe jedoch davon erfahren. Es sei zu einem Konflikt mit seinem Mandanten gekommen, so der Verteidiger. Dabei habe der Mann der Hausfrau mit einem Messer auf seinen Mandanten eingestochen. Die Staatsanwaltschaft ermittle nun wegen versuchten Totschlags.

Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn hatte der Schauspieler erklärt, er vermute, dass sich die Hausfrau mit den Vorwürfen, die sie gegen ihn erhebt, "schützen" und vor ihrem Ehemann rechtfertigen wolle. Hinweise für die Existenz des angeblichen Videos seien keine gefunden worden. Erst als die Polizei gegen den Mann der 39-Jährigen wegen versuchten Totschlags begann zu ermitteln, habe diese die Vorwürfe gegen seinen Mandanten vorgebracht, betonte Rechtsanwalt Malik und fügte hinzu: "Das muss man sehen." Der Prozess wird fortgesetzt.

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Quelle:
SZ vom 17.12.2019
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