Süddeutsche Zeitung

München/Fürstenfeldbruck:Geld für den Denkmalschutz

Landesstiftung fördert Sanierungsprojekte im Landkreis

Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung hat über Förderanträge aus dem gesamten Freistaat beraten. Wie die SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Waldmann mitteilt, gibt es mehrere positive Bescheide für Projekte aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck: Der Gemeinde Oberschweinbach wird zur Sanierung im Sinne der Wiederaufnahme der Wohnnutzung im Obergeschoss des Schlosses Spielberg in Oberschweinbach ein Zuschuss in Höhe von 5750 Euro bewilligt. Die Dachsanierung eines Objekts Am Pschorrhof in Adelshofen wird mit 20 300 Euro bezuschusst. Für Sanierung und Umbau eines Anwesens Am Pschorrhof in Adelshofen werden zudem finanzielle Hilfen in Höhe von 15 000 Euro gewährt. Die Sanierung des historischen Kamins eines Anwesens in der Hauptstraße in Maisach wird mit 15 000 Euro bezuschusst. Und zur Sanierung eines Anwesens an der Orlando-di-Lasso-Straße in Schöngeising wird ein Zuschuss in Höhe von 7600 Euro gewährt.

Waldmann: "Es freut mich, dass wir Gelder für den Erhalt von Zeugnissen aus der Vergangenheit für den Landkreis Fürstenfeldbruck erhalten." Zufrieden zeigen sich auch die Landtagsabgeordneten Alex Dorow (CSU) und Hans Friedl (Freie Wähler). Dorow: "Ich freue mich sehr darüber, dass die Landesstiftung fünf Maßnahmen im Stimmkreisbereich Fürstenfeldbruck-West mit 63 650 Euro unterstützt." Das sei ein Zeichen der Wertschätzung.

Die Bayerische Landesstiftung fördert kulturelle und soziale Projekte, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Besonders berücksichtigt werden die Bereiche Religion, Kunst und Kultur, Landes- und Denkmalschutz, aber auch Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe. Seit 1972 wurden mehr als 10 000 Projekte gefördert mit einem Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für den Erhalt, die Sicherung und Restaurierung von kulturellen Bau- und Kunstdenkmälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden.

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SZ vom 25.06.2020 / slg
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