Süddeutsche Zeitung

Mitten in Fürstenfeldbruck:Kleine Gaben an den Landrat

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Darf ein Geschenk mehr Wert als fünf Euro sein? Darüber sind sich die Kreisräte uneins

Kolumne von Heike A. Batzer

Was kostet eine Schachtel Pralinen? SPD-Kreisrat Peter Falk kauft eigenem Bekunden zufolge schon mal welche für 1,99 Euro und provoziert damit ein Raunen unter den Kreisausschusskollegen, die Verwunderung signalisieren über Falks Bekenntnis zur Billigschokolade. Denn wer das Supermarktregal kennt, der weiß: Für einsneunundneunzig gibt's gerade mal eine Schachtel Weinbrandbohnen der einfacheren Art.

Ines Roellecke, die Pressesprecherin des Landratsamtes, gibt sich qualitätsbewusster und die gelebte Erfahrung weiter, wonach "schon eine Schachtel Pralinen fünf Euro kostet". Damit führt sie mitten hinein ins Thema, das da lautet, welchen Wert Geschenke haben dürfen, damit sie der Landrat annehmen darf.

Die Kommunalaufsicht am Landratsamt hatte Anfang des Jahres sämtlichen Bürgermeistern empfohlen, sich die Annahme von Geschenken von den Gremien vorab genehmigen zu lassen, "um dienstrechtliche Unzulässigkeiten von vornherein zu vermeiden". Weil dies auch für den Landrat gilt, empfiehlt der Kreisausschuss nun mehrheitlich die bislang geltende Fünf-Euro-Grenze hochzusetzen. Darüber äußern lediglich die Grünen ihr Unverständnis. Warum die Amtsleitung anders behandelt werde als andere?, bemängelt Martin Runge.

Pressesprecherin Roellecke übernimmt die Rolle, den abwesenden Landrat zu verteidigen, der nun mal "andere Aufgaben hat als ich oder ein Mitarbeiter im Sozialamt". Im übrigen sei alles im Detail erfasst, sagt Roellecke, "bis zu jeder einzelnen Flasche Wein". Die Fünf-Euro-Grenze nennt sie "anachronistisch", und weil die übrigen Ausschussmitglieder die Haltung, wonach der Wert aus der Zeit gefallen sei, nachvollziehen können, darf Thomas Karmasin als Landrat künftig Geschenke und Belohnungen bis zu einem Wert von hundert Euro annehmen und die Zustimmung der Kreisräte als gegeben voraussetzen. Die gilt auch für Bewirtungen "durch nicht amtsangehörige Personen im üblichen Umfang". Bei Werten über hundert Euro muss der Kreisausschuss entscheiden, und was gar nicht geht, ist auch festgeschrieben: "Geldgeschenke", heißt es explizit, "dürfen in keinem Fall angenommen werden".

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Quelle:
SZ vom 15.05.2019
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