Mitten in Fürstenfeldbruck:Gebühren zum Nachdenken

Nicht nur Lärm, Abgase und Stau, motorisierte Verkehrsteilnehmer wollen ihre Fahrzeuge auch noch irgendwo abstellen. Dafür bittet sie Fürstenfeldbruck nun mit größtmöglicher Gründlichkeit zur Kasse

Von Heike A. Batzer

Autofahrer haben es schwer in diesen Tagen. Sie sind nicht sehr beliebt, weil sie Staus verursachen und ungesunde Emissionen hinterlassen, anstatt einfach auf den nächsten Bus zu warten. Und dann wollen sie ihre Autos auch noch irgendwo abstellen! Damit auch auf diesem Gebiet Ordnung herrscht, hat man die Parkraumbewirtschaftung erfunden - eine schöne, euphemistische Wortschöpfung, die verschleiern soll, dass es einzig darum geht, für das Parken Geld zu verlangen. Die Bahn hat's vorgemacht und nimmt seit vier Jahren eine Gebühr von jenen, die ihr Auto auf den Fürstenfeldbrucker S-Bahn-Parkplatz an der Oskar-von-Miller-Straße stellen. Die Stadt zieht nun mit größtmöglicher Gründlichkeit nach.

Vom nächsten Montag an wird auch das Abstellen am doppelstöckigen Parkdeck neben dem Parkplatz der Bahn sowie in der Tiefgarage am Bahnhof Buchenau zwei Euro am Tag (zehn Euro im Monat) kosten. Nicht nur zahlen, sondern auch nachdenken, ist bei der Einfahrt in die Tiefgarage erforderlich. Denn in unterschiedlichen Etagen kostet das Parken dort unterschiedlich viel Geld. Pendler, die anschließend die S-Bahn nehmen, müssen runter ins zweite Untergeschoss, dort würden die Gebühren denen des Parkdecks entsprechen, teilt die Stadt mit. Das erste Untergeschoss "steht der Allgemeinheit zur Verfügung", und nun obacht! Die erste Parkstunde dort ist sogar kostenlos. Jede angefangene halbe Stunde kostet dann 50 Cent, bleiben darf man maximal drei Stunden. "Das heißt, man kann drei Stunden für zwei Euro parken", haben die städtischen Mathematik-Experten ausgerechnet. Auch zwischen acht Uhr abends und acht Uhr morgens darf man dort stehen: Kostet zwei Euro. Schlecht ist dran, wer kein passendes Kleingeld hat: Der Automat wechselt nicht. Nebenan ist es übrigens günstiger: In der AEZ-Tiefgarage darf das Auto zwar auch nur drei Stunden lang stehen, ehe alle Einkäufe erledigt sein müssen. Als Nachweis aber reicht die gute, alte Parkscheibe.

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