Mitten in Emmering:Unliebsame Lohnerhöhung

Auch wenn der Gemeinderat eigentlich nicht will, muss er einem Architekten mehr Geld zahlen

Von Manfred Amann

So manches, was nach dem Buchstaben von Verordnungen rechtens ist, kann ungerecht erscheinen. In Emmering hat so eine subjektive Einschätzung neulich dazu geführt, dass einige Gemeinderäte anders votierten, als sie gewollt hätten. Dass es dazu kommen konnte, liegt an der Geschäftsordnung, die sich der Gemeinderat selbst gegeben hat. Zum Sachverhalt: Einige Kommunalpolitiker sind mit dem Architekten unzufrieden, der für die Generalsanierung der Amperhalle verantwortlich zeichnet. Um ihren Missmut zum Ausdruck zu bringen, stimmten sie gegen eine Anpassung des Ingenieurvertrages, die dem Architekten etwas mehr Geld bringt. Dieser hat nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) jedoch Anspruch darauf.

Es ging um drei nachträgliche Vereinbarungen mit Firmen, die man einstimmig genehmigte und die Mehrkosten von knapp 50 000 Euro zur Folge haben, für Asphaltarbeiten, Türbleche und eine Türe. Wie Beatrix Obst nun "zum sonderbaren Abstimmungsverhalten" ihrer Ratskollegen erläuterte, verändere sich durch die Genehmigung der zusätzlichen baulichen Maßnahmen die Auftragssumme, nach der sich gemäß HOAI das Honorar des Architekten berechnet. Man könne die Anpassung daher nicht ablehnen. "Wenn wir für Asphaltierung und Türe gestimmt haben, dann müssen wir auch die Anpassung vollziehen."

Für Ottmar Altbauer (FW) war die Anpassung dennoch nicht gerechtfertigt, da die Vorschläge für die Maßnahmen nicht der Architekt selbst, sondern die Firmen eingebracht hätten. Überdies rechtfertigte Manfred Haberer (CSU) sein Nein mit dem Hinweis, dass man dem Architekten damit ein Signal der Unzufriedenheit geben wolle. Es sei einfach nicht in Ordnung, dass jemand Geld für etwas bekomme, wofür er nichts getan habe. Letztlich votierte die Mehrheit aber für die Anpassung der Auftragssumme, so dass die Gemeinde "nicht in die Bredouille" komme, wie Bürgermeister Michael Schanderl (FW) erleichtert feststellte. "Hätte die Mehrheit gegen die Anpassung gestimmt, hätten wir tatsächlich ein Problem." Denn durch die Verweigerung würden die Genehmigungen der zusätzlichen Maßnahmen quasi unterlaufen. Es sei "fraglich, wie das rechtlich ausgehen würde", so Schanderl, zumal in kaum einer anderen Kommune getrennt über die Genehmigung einer Maßnahme und die Anpassung der Betragssumme abgestimmt werde. Man müsste also die Geschäftsordnung ändern - oder im Falle des Architekten vielleicht einfach mal ein Gespräch führen.

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