Missbilligung für Fehlverhalten:Grafrath finanziell geschadet

Hagenguth

Hartwig Hagenguth war ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Grafrath von 2002 bis 2014. Der pensionierte Regierungsdirektor gehört bis heute dem Gemeinderat an.

(Foto: Günther Reger)

CSU will Alt-Bürgermeister Ehrentitel aberkennen lassen

Von Manfred Amann, Grafrath

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Grafrath (VG) hat dem früheren Vorsitzenden, Grafraths Ex-Bürgermeister Hartwig Hagenguth, unlängst eine sogenannte Missbilligung für ein Fehlverhalten ausgesprochen. Der Getadelte soll in seiner Amtszeit einen Beschluss nicht ordnungsgemäß ausgeführt haben, wodurch der VG laut Bürgermeister Markus Kennerknecht "ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden" entstanden ist. Rund 97 000 Euro seien für immer verloren. Gemessen an der Einwohnerzahl entfallen auf Grafrath davon rund 50 000 Euro. Den Rest haben die anderen Mitgliedsgemeinden, Schöngeising und Kottgeisering, zu schultern. Weil Hagenguth in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates der Aufforderung nicht nachkam, sich wenigstens zu entschuldigen, hat CSU-Sprecher Gerald Kurz die Prüfung durch die Verwaltung beantragt, ob Hagenguth der Ehrentitel Altbürgermeister aberkannt werden könne. "Auf Antrag von Mitgliedern des VG-Rates ist der Vorgang in den VG- Kommunen öffentlich zu machen", sagte Kennerknecht und schilderte Hagenguths Fehlverhalten, ohne dessen Namen zu nennen.

Demnach war der damals (2003) erst kurz im Amt befindliche Bürgermeister Hagenguth bei der Einstellung einer Beamtin anders vorgegangen, als dies der VG-Rat beschlossen hatte. Statt die Mitarbeiterin wie üblich zu übernehmen, hatte Hagenguth sie kurzfristig berufen. Die Folge davon war, dass die VG 97 000 Euro an den Bayerischen Versorgungsverband abführen musste. Hätte der Beschuldigte die Beamtin unter Einhaltung der Kündigungsfrist "übernommen", hätte diejenige Gemeinde den Versorgungsaufwand bezahlen müssen, bei der die Beamtin vorher beschäftigt war. Der Vorfall war laut Kennerknecht aufgefallen, als er nach seiner Wahl "Altlasten" in der Verwaltung aufarbeiten ließ. Schnell hatte sich herausgestellt, dass die Angelegenheit längst verjährt war und die VG keine Möglichkeit mehr hatte, das Geld auf juristischem Weg wieder zu bekommen. "Nun bleibt die VG auf dem Schaden sitzen", sagte Kennerknecht, daher habe der VG-Rat das Fehlverhalten nachträglich nach intensiver Abklärung mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt und Rechtsbeistand missbilligt. Der Beschuldigte wollte sich nicht äußern und entschuldigte sich auch nicht. Er wolle die weitere Entwicklung abwarten, sagte Hagenguth, der offensichtlich Rechtsmittel gegen die Missbilligung eingelegt hat, und grummelte etwas von "Verfahrensfehler". Kurz wies darauf hin, dass sich die VG-Versammlung zwei Jahre lang intensiv damit beschäftigt habe und kritisierte, dass sich Hagenguth "uneinsichtig" zeige und eine vernünftige Aussprache nicht möglich sei. Sollte dem Altbürgermeister der Ehrentitel aberkennt werden, hat dies keine Auswirkung auf dessen Ehrensold, der ihm für seine Amtszeit nach gesetzlicher Regelung zusteht.

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