"Mindestens gekratzt":Bewährungsstrafe für prügelnde Oma

Kinder streiten auf einem Spielplatz, eine Mutter greift ein und will die Eltern zweier Kinder sprechen. Dann kommt die Oma - doch die will nicht schlichten. Sondern schlagen.

Ariane Lindenbach

Normalerweise schlichten Erwachsene, wenn sich Kinder auf dem Spielplatz zanken. Eine 48-jährige Großmutter rückte dagegen in Germering gleich mit ihrem Sohn und zwei weiteren Verwandten an, um die Mutter der Kontrahentin ihrer Enkel zu verprügeln. Vom Jugendschöffengericht wurde sie dafür am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

"Mindestens gekratzt": Eine Oma hat - zusammen mit drei Verwandten - eine Mutter auf einem Germeringer Spielplatz verprügelt. Der Grund: Die Kinder hatten sich gestritten.

Eine Oma hat - zusammen mit drei Verwandten - eine Mutter auf einem Germeringer Spielplatz verprügelt. Der Grund: Die Kinder hatten sich gestritten. 

(Foto: APN)

An einem Nachmittag im Mai 2009 waren zwei der insgesamt 20 Enkel der Angeklagten mit einem zehn Jahre alten Mädchen aneinander geraten. Die Mutter des Mädchens mischte sich ein. Wie sie selbst in der Verhandlung am Mittwoch aussagte, verlangte sie von dem damals 13-jährigen Buben - der zweite hatte sich bereits aus dem Staub gemacht - seine Eltern zu sprechen. Der rief von einer Telefonzelle aus seine Oma an, sprach mit ihr auf serbisch und begann zu weinen - wie er am Mittwoch vor Gericht sagte, weil ihn die Mutter des Mädchens am Ohr gezogen hatte.

Die Großmutter fuhr mit dem Sohn und zwei anderen Männern zu dem Spielplatz. Dort kreisten die Drei laut Anklage die Frau ein, drängten sie gegen einen geparkten Lastwagen und schlugen vor den Augen ihrer zehnjährigen und einer weiteren eineinhalbjährigen Tochter auf sie ein. Wie ein ärztliches Attest bestätigte, trug die Nebenklägerin blaue Flecken und Kratzer im Gesicht, einen abgebrochenen Zahn und eine Gehirnerschütterung davon. Die Verletzungen waren also verhältnismäßig harmlos, ein medizinisches Gutachten betonte jedoch, dass jeder Faustschlag gegen den Kopf lebensbedrohlich sei.

Das Jugendschöffengericht war für die aus Serbien stammende Angeklagte zuständig, weil ihr Verfahren ursprünglich mit den ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Verwandten, darunter ein unter 21 Jahre alter Enkel, verhandelt werden sollte. Da die inzwischen von Germering nach München gezogene Putzfrau aber zu dem Termin Ende Juli nicht erschienen war, waren ihre Verwandten ohne sie verurteilt worden: Ihr Sohn zu 17 Monaten Haft, ihr Enkel zu vier Wochen Dauerarrest sowie ein weiterer Verwandter zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die beiden Erwachsenen müssen außerdem, ebenso wie nun die Großmutter, jeweils 1000 Euro als Entschädigung an die Mutter des Mädchens zahlen.

"Mindestens gekratzt"

Die 48-Jährige behauptete, die Germeringerin angeschrien, aber nicht geschlagen zu haben. Dem widersprachen einige Zeugen. Zudem erläuterte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, dass der Angriff eine gemeinschaftlich begangene, gefährliche Körperverletzung sei, selbst wenn die Großmutter nur als moralische Instanz dabei gewesen sei.

Er war jedoch sicher, dass die Angeklagte die Germeringerin "mindestens gekratzt" hat und beantragte eine 15-monatige Haftstrafe ohne Bewährung. Dem fügte die Nebenklagevertreterin nur einen Antrag auf Schmerzensgeld hinzu. Das Gericht unter Vorsitz von Anna Kappenschneider entschied, die Strafe von zwölf Monaten für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen, da es die erste Haftstrafe für die 48-Jährige ist. Im übrigen betonte die Richterin: "Wir sind der Überzeugung, dass die Angeklagte hier munter mitgemischt hat."

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: