Legionellen:Unsichtbare Gefahr

Legionellen leben im Wasser und können den Menschen krank machen. Einmal im Jahr müssen viele Hausbesitzer ihre Boiler auf diese Bakterien testen lassen. Für 2013 zeigt sich: Häufig werden die Grenzwerte überschritten.

Von Friederike Zoe Grasshoff

Die Gefahr ist unsichtbar. Im Wasserdampf können sie sich zu Hunderten tummeln, atmet man sie ein, kann es zu Lungenentzündungen, Nierenbeckenentzündungen oder der Erkrankung der Atemwege kommen. Legionellen sind Bakterien im Süßwasser, bei 30 bis 40 Grad fühlen sie sich besonders wohl - und können sich rasch vermehren. Liegt das Legionellenaufkommen erheblich über dem Grenzwert von 100 Legionellen pro hundert Milliliter Wasser, kann es auch schon mal dazu kommen, dass Hauseigentümer oder Verwalter ein Duschverbot verhängen müssen.

Im Hygienereferat ist die Arbeitsbelastung im Bereich Legionellenerfassung dieser Tage so hoch, dass bis zum 31. Dezember die Nachmittage ausschließlich zur Sachbearbeitung genutzt werden, telefonische Anrufe oder persönliche Termine sind nur in der Zeit von 8 bis 12 Uhr möglich. Im Landkreis weist ein Drittel der 2000 meldepflichtigen Großanlagen (das sind Wasserspeicher mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern), die ihre Prüfergebnisse für 2013 bereits an das Gesundheitsamt geschickt haben, Überschreitungen des Grenzwerts auf. Rund 15 Anlagen haben Befunde von mehr als 10 000 Legionellen bildenden Einheiten (KBE). Rudolf Summer vom Gesundheitsamt gibt jedoch Entwarnung: Diese Ergebnisse seien im Vergleich zu den Vorjahren kein besonderer Ausreißer: "Das heißt nicht, dass alle Leute krank werden." In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Legionellosen im Landkreis - so heißen die durch diese Bakterien hervorgerufenen Infektionskrankheiten - bei "drei bis vier" gelegen. Todesfälle sind Summer nicht bekannt. Anfällig sind vor allem ältere Menschen und Kinder, da ihr Immunsystem besonders empfindlich ist.

Mit der Prüfung von Legionellenbeständen sei es "wie mit der Steuererklärung", sagt Summer. Was er mit diesem Vergleich meint: Besitzer eines Hauses oder deren Verwalter sind seit zwei Jahren dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt jährlich jede Überschreitung des Grenzwertes zu melden, Zeit dafür ist das ganze Jahr. Nur: Wie bei allen lästigen Pflichten verschiebt man auch diese gerne auf einen späteren Zeitpunkt. So kommt es dazu, dass sich die Prüfergebnisse im Landratsamt stapeln - und man mit der Bearbeitung überhaupt nicht mehr hinterher kommt.

Ein- bis Zweifamilienhäuser sind von dieser Meldepflicht nicht betroffen, es geht um Dreifamilienhäuser und große Wohnanlagen. Ausschlaggebend ist jedoch immer das Volumen des Boilers. Das Prozedere läuft wie folgt: Besitzer oder Verwalter kontaktieren ein Labor. (Eine Liste mit Laboren, Rechtsgrundlagen, dem Meldeformular für die Großanlage und allgemeine Hinweise kann auf der Internetseite des Gesundheitsamtes runtergeladen werden.) Das Labor schickt einen Probe-Entnehmer, dann werden Wasserproben am Boiler und einem sogenannten "Endstrang" genommen, gemeint ist damit der Wasserhahn oder der Duschkopf. Liegt das Ergebnis über dem technischen Maßnahmewert, also bei mehr als 100 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser, muss das Gesundheitsamt benachrichtigt werden. Liegt die Probe unter diesem Grenzwert, muss der Hausbesitzer keine Maßnahmen ergreifen und sich auch nicht beim Gesundheitsamt melden - was trotzdem viele tun.

Bei leichten Überschreitungen (etwa 500 Legionellen auf 100 Milliliter Wasser) reichen Durchspülen, Erhitzen oder Desinfizieren des Boilers. "Wenn das nichts nützt, kann es auch mal richtig teuer werden", sagt Summer. "Dann kann es sein, dass man einen neuen Brenner oder Kessel braucht." Bei Werten von mehr als tausend Kolonien bildenden Einheiten müssten weitere Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, bei mehr als 10 000 sei man dann beim sogenannten "Duschverbot" angelangt. Und auch das hat es auch im Landkreis immer mal wieder gegeben.

Das Gesundheitsamt bewertet die angedachten Maßnahmen des Hausbesitzers - oder nennt sie, wenn die Verantwortlichen nicht wissen, was zu tun ist. Eine erneute Prüfung durch das Amt ist laut Summer nur in den "seltensten Fällen" denkbar, zum Beispiel, wenn man sich nicht sicher ist, ob der Befund tatsächlich den Fakten entspricht. Und wie kann man sich sicher sein, dass eine Überschreitung auch tatsächlich gemeldet wird, wenn es keine Kontrolle von außen gibt? Dazu Summer: "Man muss sich darauf verlassen, dass jeder das prüft. Es gibt sicherlich eine kleine Dunkelziffern von Verwaltern, die keine Prüfung machen, das ist dann wahrscheinlich aber eher Unkenntnis als Ignoranz."

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