Lebensmittelverschwendung:Politik berät über "Containern"

Lebensmittelverschwendung: Was alles in der Tonne landet, aber noch genißebar wäre, wird bei einer Demonstration in Fürstenfeldbruck gezeigt.

Was alles in der Tonne landet, aber noch genißebar wäre, wird bei einer Demonstration in Fürstenfeldbruck gezeigt.

(Foto: Voxbrunner Carmen)

Ein Bundestagsausschuss diskutiert dank Caro und Franzi darüber, ob die Mitnahme von Lebensmitteln aus dem Abfall straffrei werden soll.

Von Ariane Lindenbach, Olching

Ist das sogenannte Containern, also die Entnahme noch genießbarer Lebensmittel aus Abfallbehältern großer Supermärkte, bald nicht mehr strafbar? Darüber berät an diesem Donnerstag der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag anlässlich eines Antrags der Linken-Fraktion. Ohne Caro und Franzi, die beiden Olchinger Studentinnen, die vor zwei Jahren bewusst und öffentlichkeitswirksam den Kampf gegen diesen Paragrafen aufgenommen haben, wäre das eng mit dem Klimawandel verknüpfte Thema vermutlich noch länger ohne größere Aufmerksamkeit geblieben. Geschweige denn würden jetzt Bundespolitiker über eine Entkriminalisierung des Containerns diskutieren.

Die jungen Olchingerinnen haben das Problem Lebensmittelverschwendung ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt. Dafür kämpfen die Studentinnen, die inzwischen als "Caro und Franzi" einen gewissen Wiedererkennungseffekt erlangt haben, seit mehr als zwei Jahren. Mit Blick auf den Termin im Rechtsausschuss sagen sie: "Wir wissen, was es bedeutet, sich vor Gericht für das Containern verantworten zu müssen. Auch haben wir gesehen, wie viele Menschen sich über die Kriminalisierung empört haben. Durch eine gesetzliche Entkriminalisierung kann diese Diskrepanz überwunden werden." Genießbare Lebensmittel dürften noch in rauen Mengen weggeworfen werden. Die Weiterverwendung sei jedoch strafbar: "Das können wir nicht akzeptieren. So lange Nahrungsmittel in der Mülltonne landen, darf Containern nicht bestraft werden."

Alles begann 2018, als die Studentinnen von der Polizei erwischt wurden, nachdem sie bei einem Edeka-Markt containert hatten. Die ganze Sache wäre schnell und ohne weitere Aufmerksamkeit beendet worden, hätten die jungen Frauen das Angebot der Staatsanwaltschaft von jeweils acht Sozialstunden angenommen. Dann wäre das Verfahren ohne Prozess eingestellt worden. Caro und Franzi aber akzeptierten das Angebot nicht. Es folgte unweigerlich die Gerichtsverhandlung wegen Diebstahls, die Staatsanwaltschaft geht sogar von einem schweren Diebstahl aus, vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck. Und vor dem Gericht wird demonstriert.

Caro und Franzi, die in ihrem Blog www.olchiscontainern1.blogsport.de mit dem Slogan "Containern ist kein Verbrechen! Freispruch für Caro und Franzi" werben, durchlaufen in der Folge sämtliche juristischen Wege: Sie werden verurteilt zu je acht Sozialstunden, legen Revision ein, scheitern, reichen mit ihren Anwälten und dem sie unterstützenden Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsklage ein. Nachdem auch die nicht zum gewünschten Ergebnis führt - im Grunde verweist das Bundesverfassungsgericht ihr Anliegen an den Gesetzgeber - ist das Thema nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages gelandet. Max Malkus, der Anwalt von Caro und Franzi, wird auf Einladung der Grünen-Fraktion Argumente für die Entkriminalisierung des Containerns vorbringen. Als weitere Experten sprechen unter anderem Vertreter von Polizei, Staatsanwaltschaft sowie der Tafeln.

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