Langfristige Anlagen sind unmöglich:30 Millionen Euro umgeschichtet

Städte und Gemeinden im Landkreis suchen nach Anlagen, um Strafzinsen zu umgehen. Die Kommunen müssen dabei ihr Geld auf verschiedene Banken und Konten verteilen

Von Andreas Ostermeier, Fürstenfeldbruck

Die Geldanlage entwickelt sich für einige Städte und Gemeinden im Landkreis zu einem immer größeren Problem. War es bislang schon schwierig, wegen der niedrigen Zinsen Anlagen zu finden, die Rendite abwerfen, müssen die Kämmerer nun zudem vermeiden, Strafzinsen für das Guthaben ihrer Kommune zu bezahlen. Von Strafzinsen bedroht sind vor allem die liquiden Finanzmittel der Städte und Gemeinden, also jenes Geld, das ihnen beispielsweise von den Gewerbesteuerzahlern überwiesen wird oder das sie auf dem Konto haben müssen, um rechtzeitig Rechnungen und Löhne begleichen zu können. Es geht quasi um die Girokonten der Gemeinden. Dieses Geld, dessen Beträge großen Schwankungen ausgesetzt sind, kann zu einem Großteil nur kurzfristig angelegt werden, eben weil die Städte und Gemeinden damit ständig arbeiten müssen.

Kurzfristig angelegtes Geld aber mag die Europäische Zentralbank nicht. Weil sie die wirtschaftliche Entwicklung vor allem in den Ländern Südeuropas unterstützen möchte, fördert sie die Vergabe von Krediten und ist bestrebt, die Zinsen niedrig zu halten. Für angelegtes Geld verlangt sie deshalb von Banken und Sparkassen Strafzinsen in Höhe von 0,4 Prozent der Geldeinlage. Die Sparkasse gebe diesen Strafzins, "Verwahrentgelt" genannt, "in Einzelfällen" an Firmenkunden weiter, sagt Vorstandsvorsitzender Klaus Knörr. Die Einnahmen aus diesen Gebühren bezeichnet der Sparkassenchef jedoch als bislang "nicht nennenswert". Privatkunden, also auch der viel genannte kleine Sparer, sind von den Strafzinsen überhaupt nicht betroffen.

Doch so manche Kommune im Landkreis müsste Strafzinsen auf ihre kurzfristigen Anlagen bezahlen. Ein heikles Thema für die Sparkasse, die den Städten und Gemeinden gehört. Als "Hausbank der Kommunen" habe das Geldinstitut die Kämmerer über andere Anlageformen beraten, sagt Knörr. Mit neun Städten und Gemeinden hat sich die Sparkasse wegen der Summen auf deren Konten stärker befasst. Insgesamt 30 Millionen Euro von Landkreiskommunen sind daraufhin so umgeschichtet worden, dass für sie kein Strafzins anfallen kann.

Eine Geldanlage ohne Strafzins hat die Stadt Germering bereits vor einigen Jahren gefunden. Sie hat einen Bausparvertrag geschlossen. Der ist allerdings auf eine Million Euro gedeckelt. Auch wegen der Laufzeit kann Germering nur einen kleinen Teil seines verfügbaren Geldes in diesen Vertrag einzahlen. Gesucht sind deshalb Anlagen, in denen das Geld nur wenige Monate festliegt. René Mroncz, Kämmerer von Germering, sagt, die Stadt lege Geld aus den liquiden Mitteln in der Regel nur mit einem Zeitraum von bis zu einem Jahr an. Dabei muss Mroncz aber Vorschriften beachten, denn Kommunen dürfen bei weitem nicht jede Geldanlage nutzen. Für Städte und Gemeinden gilt, dass das Geld sicher und ertragbringend angelegt und kurzfristig abrufbar sein soll, falls Ausgaben nötig sind.

Diese Vorgaben muss auch Susanne Moroff beachten. Die Kämmerin von Fürstenfeldbruck zahlt wie Mroncz keine Verwahrgebühren. Um das zu erreichen, verteilt sie das Geld der Kreisstadt auf verschiedene Banken und Konten. Ähnlich ergeht es Harald Heitmeir, dem Kämmerer von Puchheim. Etwa 30 Millionen Euro an Liquidität hat die Stadt. Einen Teil davon kann sie langfristig anlegen. Geld, mit dem er täglich arbeitet, verteilt Heitmeir auf mehrere Banken, um Strafzinsen zu vermeiden. Dadurch schrumpfen die Summen, die auf den Konten liegen. Es gelingt leichter, unter der mit einem Geldinstitut ausgehandelten Freigrenze zu bleiben.

Die Freigrenze, jene Summe Geld, für die es keinen Strafzins gibt, ist nach Auskunft von Knörr aber kein Fixbetrag. Die Höhe hängt laut Sparkassenchef davon ab, wie rege das Konto genutzt wird. Würden viele Aus- und Einzahlungen unternommen, steige die Freigrenze, sind wenig Kontobewegungen zu registrieren, sinke sie, erläutert Knörr. So will die Sparkasse verhindern, dass größere Geldbeträge auf Kurzfristkonten gelagert werden. Denn für solche Beträge muss sie selbst Strafzinsen zahlen.

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