Süddeutsche Zeitung

Landwirtschaft:Kühe an der Kette

Nur zwei von drei Milchviehbetrieben im Landkreis verfügen über einen Laufstall. Tierschützer kritisieren die Anbindehaltung und fordern eine Gesetzesänderung. Landwirtschaftsamt und Bauern warnen vor einem Höfesterben

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Für Tierschützer ist es Tierquälerei der üblen Sorte, vor allem kleine Milchviehbetriebe aber sträuben sich gegen eine Umstellung, weil diese ihre Existenz gefährde: Die Anbindehaltung ist auch im Landkreis ebenso gebräuchlich wie umstritten. Handlungsbedarf sehen weder das Landwirtschaftsamt noch die Kreisbehörde. Denn Kühe anzubinden ist nicht verboten - so wie dies etwa 20 der 69 im Landkreis registrierten Milchviehbetriebe tun. In der Regel sind dies kleine Betriebe mit wenigen Tieren.

Eine Tierschützerin, die nicht namentlich genannt werden will, hat die Debatte erneut angestoßen. Sie sei im Herbst 2017 förmlich geschockt gewesen, als sie an einem von der Straße aus sichtbaren Kuhstall im westlichen Landkreis vorbeigekommen sei. "Die Kühe im vorderen Bereich waren hier förmlich an das Gitter festgekettet, ich konnte so gut wie kein Stroh erkennen, und der Stall erschien mir extrem dreckig und viel zu klein." Ein Hinweis ans Veterinäramt sei ohne Folgen geblieben. Ein Jahr nach dem ersten Besuch waren die Tiere "immer noch angekettet, konnten sich kaum bewegen" und seien im eigenen Kot und Urin gelegen. "Ich bin wütend und auch extrem traurig und bestürzt darüber, was für grauenvolle Zustände und Abgründe sich hier auftun", schreibt die Frau in einem Brief an die SZ. Sie weiß viele Tierschutzorganisationen hinter sich, so auch die in Planegg ansässige Soko Tierschutz und die bundesweit engagierten "Animals' Angels".

In der Broschüre "Die Würde der Kühe - Kleinbauernidylle - Mythos und Wirklichkeit" zeigt die in Frankfurt ansässige Initiative ernüchternde Bilder von mit Ketten oder Stricken angebundenen Kühen und zitiert beispielsweise die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: "Bedingt durch die starke Einschränkung der Bewegung ist eine ständige Anbindehaltung nicht tiergerecht". In Laufställen sehen die "Animals' Angels" zwar keine "automatisch tiergerechtere" Musterlösung, zumal die Hochleistungsmilchproduktion per se schlecht sei. Ein Verbot der Anbindehaltung aber sei in jedem Fall überfällig. Projektleiterin Sophie Greger beruft sich auf das Tierschutzgesetz, in dem es heißt: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden."

Für das am Landratsamt angesiedelte Veterinäramt bedeutet dies mitnichten, dass man Betrieben im Landkreis die Anbindehaltung untersagen kann. Denn gemäß Nutztierhaltungsverordnung ist nur die Anbindehaltung von bis zu sechs Monate alten Kälbern verboten. Der von der Tierschützerin angesprochene Betrieb sei kontrolliert worden. Es hätten sich aber nur kleinere Beanstandungen "unabhängig von der Anbindehaltung" ergeben. Die Kreisbehörde verweist auf eine Stellungnahme der Bundesregierung vom Juli 2016. Darin heißt es, das Landwirtschaftsministerium stehe einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern "ablehnend gegenüber", solange keine Folgeabschätzung unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsverbände über die Wirkung eines derartigen Verbots vorlägen. Angesichts der Gesetzeslage seien ihr die Hände gebunden, so lange tierschutzrechtliche Vorgaben erfüllt werden, sagt die Kreisbehörde sinngemäß.

Für Öko tabu

In Anbindeställen wird Nutzvieh an einem Platz fixiert. Die Haltungsform ist in Europa noch bei Rindern gebräuchlich. Früher wurden auch Pferde angebunden eingestallt und Sauen sowie Kleinvieh wie Schafe und Ziegen. Die Haltung von Pferden in Anbindestallungen ist in vielen Ländern verboten, und die Anbindehaltung von Schweinen seit einer EU-Richtlinie 1997 nur noch im Ausnahmefall zulässig. In Österreich soll die Anbindehaltung von Rindern aber nur noch bis 2020 erlaubt sein, in Dänemark ist sie von 2022 an explizit per Gesetz verboten - abgesehen von Ausnahmen wie Klauenpflege. In der ökologischen Landwirtschaft ist Anbindehaltung in größeren Betrieben nicht zulässig.slg

Marianne Heidner hat daran nichts auszusetzen. Sie ist die Bereichsleiterin Landwirtschaft beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Puch. Und sie kennt vor allem die Nöte der kleinen Bauern. Für die größeren sei der Laufstall, in dem sich die Rinder frei bewegen können, der Regelfall. Etwa 70 Prozent der Betriebe im Landkreis verfügen nach Heidners Schätzung über einen Laufstall. Wer allerdings erst umstellen will, der hat ein Problem. Denn für einen modernen Stall müssen meist mindestens sechsstellige Beträge hingeblättert werden. Sie ist der Überzeugung, dass eine gesetzliche Vorgabe das Aus für viele kleine Betriebe wäre: "Dann würden sich auch unsere Dörfer verändern." Gleichwohl sei das Tierwohl ein hohes Gut. Dessen seien sich die Landwirte bewusst. Mattenauflage, Stroh, ausreichend Ruheplatz, Hufpflege - all dies habe ein verantwortungsvoller Landwirt im Auge. Zudem würden gerade im Süden des Landkreises viele Rinder in den wärmeren Monaten auf die Weide gelassen.

Johann Schamberger, Kreisvorsitzender des Bundes Deutscher Milchviehhalter (BDM) würde über das Thema am liebsten gar nicht sprechen. Das sei vermintes Gelände. Er selbst hat einen Laufstall, aber auch er sagt, dass es sich gerade die kleineren Betriebe ganz gewiss nicht leisten könnten, einen neuen Stall zu bauen. "Das sind Landwirte, die haben 20 oder 30 Kühe, die sie alle noch beim Namen kennen. Die kümmern sich. Aber die würden dann dicht machen. Ein Verbot der Anbindehaltung wäre der Tod der regionalen Landwirtschaft". Auf lange Sicht, da ist sich auch Schamberger sicher, führt gleichwohl kein Weg vorbei am Laufstall. Aber so lange die Bauern nur um die 36 Cent fürs Kilo Milch bekommen und damit nur mehr schlecht als recht über die Runden kämen, bleibe wenig Spielraum für eine solche Zäsur.

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Quelle:
SZ vom 22.01.2019
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