Landwirte:Geflügelhaltern droht Umsatzeinbruch

Wegen der Stallpflicht, die nach Vogelgrippe-Fällen seit zwölf Wochen gilt, müssen von nun an die Eier von ehemaligen Freilandhühnern mit dem Etikett "Bodenhaltung" versehen werden. Bioerzeugnisse sind nicht betroffen

Von Erich C. Setzwein, Fürstenfeldbruck

Schon drei Monate dauert die Stallpflicht für Geflügel. Und sie wird wohl auch noch so lange fortbestehen, wie weiter Wildvögel in Bayern gefunden werden, die an der Vogelgrippe verendet sind. "Die Stallpflicht gilt unbeschränkt, eine Entspannung der Lage ist nicht erkennbar", sagt deshalb Werner Merk, Leiter des Veterinäramtes Fürstenfeldbruck. Für die Geflügelhalter bedeutet das, ihre Tiere weiter eingesperrt zu halten, für die Produzenten von Eiern zusätzlich die Herabstufung der Qualitätsstufe. Denn die Eier von Freilandhühnern gelten nach zwölf Wochen im Stall als Eier aus Bodenhaltung.

"Unsere Partnerbetriebe bekommen den Preis von Freilandeiern auch für Eier aus Bodenhaltung weiter bezahlt. So lange die Verbraucher das bezahlen", sagt Bernd Adleff, Eierhändler in Olching. Von vier Landwirten aus der Gegend zwischen Moosburg und Altötting bezieht Adleff wöchentlich 20 000 Eier aus Freilandhaltung. Dieses Qualitätsstufe erkennen Verbraucher an der gestempelten "1". Am Ende dieser Woche werden die Einser-Eier aber verkauft sein, dann dürfen auch die Freilandbetriebe nur noch die "2" auf die Eier stempeln, weil die Tiere nun anders, nämlich in Bodenhaltung, leben. "Wir wollen mit größtmöglicher Transparenz in den Läden unsere Kunden informieren", sagt Adleff und kündigt Verbraucherinformationen an. In denen soll erklärt werden, warum die Eier nun anders gestempelt sind. "Dabei werden die Stallnummern angegeben, so dass jeder sehen kann, woher die Eier stammen", so der Unternehmer, dessen Betrieb seit 1955 in Olching besteht.

Diese Vermarktungsbeschränkung für Freilandeier beruht auf EU-Vorschriften. Betriebe wie Adleff-Ei dürften, wie die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft mitteilt, ihre bisherigen Verpackungen für Freilandeier weiter für die Eier nutzen, müssten aber ein Zusatzetikett mit den entsprechenden Informationen aufbringen. "Die wesentlichen Freilandauflagen müssen überklebt sein", ergänzt Bernd Adleff. Bislang weiß er nur vom Rewe-Konzern, dass dieser diese Aufkleber akzeptieren wolle.

Nicht umstellen müssen sich bislang die Bio-Betriebe. Er dürfe weiter die Eier als Bio deklarieren, sagt Georg Hirschvogel, der in Maisach einen Geflügelhof nach den Richtlinien des Bioland-Verbandes betreibt. Auch seine Tiere, normalerweise etwa 3000, müssen seit zwölf Wochen im Stall bleiben, auch wenn sie dies am Anfang nicht verstanden hätten: "In den ersten Tagen standen sie am Morgen immer vor den Türen und wollten raus", erzählt der Landwirt. Denn draußen ist alles, was die Tiere als Abwechslung empfinden. Sie können ausgiebig scharren und picken, Sandbäder nehmen und an der frischen Luft herumlaufen. "Wir haben ihnen mehr Beschäftigungsmaterial gegeben", sagt Hirschvogel und zählt zehn extra Pickschalen, Sandbäder sowie Heu und Stroh auf, mit denen die Hennen zu tun haben.

Die Stallpflicht bedeutet für den Biobauer aber noch mehr: "Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen erhöht." So dürften Betriebsfremde nicht mehr in den Stall. Allerdings trifft die Stallpflicht den Betrieb von Hirschvogel nicht so hart. Denn am 20. März bekommt er neue Tiere. "Ausstallen" nennt er das, was mit den 2970 Hennen bis dahin passiert: Tag für Tag werden die Hennen, die 14 Monate alt geworden sind, geschlachtet und als Suppenhühner verkauft. Derzeit seien noch etwa 1500 Hennen übrig, sie alle hätten also viel Platz in dem Stall, der nach Bioland-Richtlinien gebaut worden sei, aber sogar noch größer als diese vorschreiben. Am 13. März werde der Stall dann gereinigt. Da die Eier wegen der Haltungsform und des Futters als "bio" gelten, darf Hirschvogel sie auch so bezeichnen. Umsatzeinbußen wie bei der Herabstufung von Freiland- auf Bodenhaltung muss er nicht befürchten.

Das, findet Adleff, sei eine Ungleichbehandlung der konventionell wirtschaftenden Betriebe. Die Bio-Betriebe hätten doch das gleiche Problem, meint der Olchinger Eierhändler, der erreichen möchte, dass die Verordnung zur Biohaltung geändert und darin ebenfalls eine Zwölf-Wochen-Regelung vorgesehen wird.

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