Landtagswahl:Ungültiges Kreuzchen

Wahl

Platz 12: Mit diesem Plakat irritierte Hans Friedl seine Wähler. Als Direktkandidat konnte er im Stimmkreis nicht auf der Liste angekreuzt werden.

(Foto: Günther Reger)

Der Allinger Direktkandidat Hans Friedl verwirrt seine Wähler mit Hinweis auf den Listenplatz

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Nicht jeder Bürger ist sattelfest im Wahlrecht. Hans Friedl, Kandidat der Freien Wähler im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, hat unabsichtlich selbst zur Irritation beigetragen. Auf einem seiner Wahlplakate warb der Allinger dafür, dass er auch auf der Liste zu wählen sei. So eine Werbung mit seinem Konterfei und dem Hinweis "Liste 3, Platz 12" hing etwa in Germering. Nun besagt das Wahlrecht aber, dass der Direktkandidat in seinem Stimmkreis nicht auf der oberbayerischen Wahlliste der Partei steht. Grundsatz: Jeder Kandidat bekommt nur eine Stimme.

Eine Wählerin aus Germering hat Friedls Plakataussage jedoch sehr ernst genommen und ihn in ihrem Wahllokal vergebens auf der Liste der Freien Wähler gesucht. Auf Nachfrage, warum Friedl nicht auf der Liste stehe, konnten ihr die Wahlhelfer offenbar nicht weiterhelfen. Die Wählerin, die sich in an die SZ-Redaktion wandte, vermutete, dass der Stimmzettel falsch gedruckt worden sei. Im Wahllokal schrieb sie zwischen Listenplatz 311 und 313 den Namen von Hans Friedl auf den Stimmzettel und machte ihr Kreuz davor.

Der 61-jährige Unternehmer und langjährige Allinger Gemeinderat kannte da das Problem bereits. "Es haben bei mir Briefwähler angerufen und mich gefragt, warum ich nicht auf der Liste zu finden bin", erklärte er der SZ. Diese hat er dann über das Wahlrecht aufgeklärt. Er stehe im Stimmkreis nicht auf der Liste, aber sonst in ganz Oberbayern. Im Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, also Germering, Puchheim oder Gröbenzell, sei er nur mit der Erststimme wählbar. Die Erststimmen im Stimmkreis und die Zweitstimmen in Oberbayern ergeben dann die Reihung der Kandidaten für den Einzug in den Landtag.

Angesprochen auf sein Plakat in Germering, zeigte sich Friedl selbst etwas irritiert. Zumal er dieses Plakat im gesamten Erststimmkreis aufgehängt hat, wie Nachforschungen ergaben. Er hoffte jedoch darauf, dass die Stimme der Wählerin vom Wahlvorstand bei der Auszählung als Stimme für die Freien Wähler anerkannt worden sei. Doch da konnte ihm Robert Drexl, der Wahlleiter im Landratsamt, keine Hoffnung machen. "Jegliche Vermerke auf dem Stimmzettel sind nicht erlaubt", stellte Drexl klar. "Diese Stimme mit dem darauf geschriebenen Namen wird als ungültig gewertet." Nur ein Kreuz, ein Häkchen oder ein Kringel im Kreis vor dem Kandidatennamen wären gestattet.

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