Landshut/Hattenhofen:Lange Haftstrafe

Landgericht Landshut verurteilt Bankräuber von Hattenhofen

Von Alexander Kappen, Landshut

Ein Abhängiger, der täglich Marihuana, Kokain und Alkohol in rauen Mengen zu sich nimmt und irgendwann beschließt, Banken auszurauben, um neben seinem Lebensunterhalt auch seinen Drogenkonsum zu finanzieren - das ist das Bild, das die Verteidigung von dem Münchner zeichnete, der zwischen Mai 2016 und Dezember 2018 die Region in Atem gehalten hatte. Durch die Überfälle auf neun Banken in München und in den umliegenden Landkreisen - so auch auf die gemeinsame Filiale von VR Bank und Sparkasse in Hattenhofen im April 2017 - hatte er insgesamt 218 000 Euro erbeutet. Staatsanwalt Achim Kinsky dagegen sprach von einem "hochintelligenten, hochmanipulativen" Angeklagten, der sein ganzes Leben damit verbracht habe, zu lügen und zu täuschen. Er sah in dem 40-Jährigen keinen Drogenabhängigen, sondern einen "Aufschneider, der sich gerne größer macht, als er ist".

Die sechste Strafkammer des Landgerichts Landshut teilte im Wesentlichen die Einschätzung des Staatsanwalts und blieb nur einen Monat unter der von ihm geforderten Strafe. Das Gericht verurteilte den geständigen Bankräuber zu neun Jahren und zehn Monaten Haft. Die Unterbringung in einer Drogenentzugseinrichtung, die der Verteidiger beantragt hatte, ordnete die Kammer nicht an. Der vom Angeklagten angegebene massive Drogenkonsum habe sich nicht "objektivierbar beweisen lassen". Der Angeklagte hatte trotz eines abgeschlossenen Studiums mehr als zehn Jahre keine Arbeitsstelle, spielte das aber seiner Frau vor. Er habe sich von der Beute Sachen wie teure Anzüge, eine teure Uhr oder ein Auto gekauft, um sein Lügenkonstrukt aufrechtzuerhalten. "Und er hat damit seine Frau dazu gebracht, eine Familie zu gründen", sagte der Staatsanwalt.

Die Leidtragenden waren die Angestellten und Kunden der Banken, die der Angeklagte mit einer täuschend echten Softairpistole überfallen und dabei mehrfach mit einem Blutbad gedroht hatte. Bei zwei Frauen führte das zu großen psychischen Problemen. Zu Lasten des Angeklagten, "dessen Existenz auf Lügen aufgebaut war", spreche auch die hohe Beutesumme. Das Geständnis sei nicht viel wert, weil er durch die Ermittlung der Fluchtfahrzeuge sowie DNS-Spuren schon überführt gewesen sei, hieß es.

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