Kottgeisering:Zum Bäumepflanzen verurteilt

Auf einem Grundstück in Kottgeiseing sind vor drei Jahren ohne Genehmigung etliche Buchen gefällt worden. Nun muss der Eigentümer sich um einen teilweisen Ersatz kümmern. Manchen ist das Urteil zu mild

Von Manfred Amann, Kottgeisering

Drei Jahre nach dem Baumfrevel an der Johannishöhe in Kottgeisering hat das Amtsgericht Fürstenfeldbruck den Verursacher zur Zahlung von 5000 Euro Bußgeld und zu einer Ersatzpflanzung von neun Bäumen bis zum Frühjahr nächsten Jahres verurteilt. Auch wenn er mit dem Urteil nicht einverstanden ist, will der Grundstückseigentümer das Urteil annehmen. "Ich möchte endlich Ruhe haben, nach dem dauernden Hin und Her den Streit mit der Kommune beilegen", erklärte der Mann aus Mittelstetten der SZ. Für eine Vielzahl der Einwohner von Grafrath und Kottgeisering ist das Urteil jedoch "traurig und auch schlecht für das gesellschaftliche Wertesystem und die Gerichtsbarkeit im Landkreises". Es sei ein ermutigendes Signal an alle "Umweltrambos", die sich nicht um Flächennutzungspläne, Umweltschutz, Artenvielfalt und Kulturlandschaft scherten, tadelt ein enttäuschter Anwohner.

Baumfällaktion Johannishöhe Kottgeisering

Die Baumfällungen fanden im Februar 2018 statt.

(Foto: Wolfram Weisse)

Als im Februar 2018 eines Morgens gegen 6.30 Uhr in der Nähe des Wasserturms die Motorsägen aufheulten und 30 zum Teil als erhaltenswert eingestufte Bäume gefällt wurden, war ein Aufschrei durch die Bevölkerung gegangen, der nach heftigen Sanktionen rief. Da die gefällten Bäume, überwiegend Buchen, auf einer als "private Grünfläche" festgelegten landwirtschaftlich nutzbaren Fläche standen, viele davon im Bebauungsplan als erhaltenswert eingetragen und Teil einer Allee, hatte die damalige Bürgermeisterin Sandra Meißner noch versucht, den ihrer Ansicht nach "unfassbaren Umweltskandal erster Güte" aufzuhalten. Da ihr Einschreiten jedoch zu spät kam, hatte sie den Vorfall zur Anzeige gebracht.

Kottgeisering: Vom Alleecharakter der Straße an der Johannishöhe bleibt ohne die gefällten Buchen nichts übrig.

Vom Alleecharakter der Straße an der Johannishöhe bleibt ohne die gefällten Buchen nichts übrig.

(Foto: Manfred Amann)

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt waren daraufhin zwei Bescheide ergangen, einer über 18 000 Euro Bußgeld und einer mit der Aufforderung, für alle Bäume Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Wie Meißners Amtsnachfolger Andreas Folger berichtet, hatte der Beschuldigte daraufhin gegen beide Bescheide Rechtsmittel eingelegt. Da er sich vorher noch erkundigt und erfahren hatte, dass keine Baumschutzverordnung vorhanden sei, sah er sich eigenen Aussagen zufolge zu Unrecht an den Pranger gestellt. "Ich hatte angefangen, die Bäume zurückstutzen. Da einige davon schon ziemlich marode waren, habe ich spontan beschlossen, die Bäume zu fällen und den Wildwuchs zu beseitigen", erinnert sich der Grundeigentümer. Dass er dafür eine Erlaubnis hätte einholen müssen, daran habe er nicht gedacht. Man habe ihm bei den Verhandlungen unterstellt, ganz gezielt und geplant "Tabula rasa" gemacht zu haben, um das Grundstück besser nutzen zu können. "Das ärgert mich immer noch", verrät er. Es ist jedoch bekannt, dass es für den Bereich immer wieder einmal Bauvoranfragen gab.

Gegen das "rein auf Indizien beruhende Urteil" will der Grundeigentümer nicht mehr vorgehen. Den Bürgermeister wundert das nicht, ließen sich doch 5000 Euro leichter verkraften als 18 000. Außerdem müssten von den fast 30 beseitigten Laubbäumen nur neun ersetzt werden. Für die Verantwortlichen der Gemeinde sei die Ahndung der Baumfällung wegen der Außenwirkung dennoch von Bedeutung, denn immer wieder hätten sich Bürger über den Stand der Verhandlungen erkundigt, sagt Folger. Gemäß dem Urteil der Richter, die ihre Entscheidung bei einem Ortstermin fällten, sind acht Bäume neben der Straße zu pflanzen, um den Alleecharakter wieder herzustellen, und einer etwas abseits, des Ortsbildes wegen. Als Begründung für die Beschränkung auf neun wird angeführt, dass nicht in allen Fällen hinreichend zu bestimmen gewesen sei, ob die gefällten Bäume in einem Bereich standen, für den im Bebauungsplan ein erhaltenswerter Baumbestand festgesetzt ist. Auf Vorschlag des Amtsgerichts wurde vereinbart, dass die Ersatzpflanzungen bis zum kommenden Frühjahr vorzunehmen seien. Das verhängte Bußgeld ist nach Ansicht der Richter "tat- und schuldangemessen".

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