Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Versteckter Preistreiber

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Der Gemeinderat Gröbenzell hat richtig entschieden, einen Mietspiegel abzulehnen

Von Ariane Lindenbach

Der Gedanke ist bestechend, zugegeben: Mit einem Mietspiegel lassen sich exorbitante Steigerungen bei Neuvermietungen unterbinden. Denn er bildet übersichtlich und nachvollziehbar die Mieten ab, die in einer bestimmten Kommune aktuell üblich sind. Im Zweifelsfall, der oft zwischen Vermieter und Mieter entsteht, ist ein qualifizierter Mietspiegel wie ihn nun die SPD-Fraktion in Gröbenzell zum wiederholten Mal erfolglos beantragt hat, kann so eine Erhebung der ortsüblichen Durchschnittsmiete sogar vor Gericht Bestand haben. Und eben durchaus dabei helfen, die Steigerung bei den Mieten zu begrenzen.

Das ist die Wirkung eines Mietspiegels am oberen Ende der Fahnenstange, soll heißen: bei den ohnehin schon hochpreisigen Neuvermietungen. Betrachtet man aber das andere Ende der Fahnenstange, also die unzähligen Bestandsmieten, die seit mehr als sechs Jahre gezahlt werden und in diesem Zeitraum auch nicht erhöht worden sind, so werden diese im Mietspiegel überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei gibt es durchaus noch etliche Mieter in Gröbenzell wie anderswo, die schon länger als sechs Jahre den selben Preis für ihre Wohnung zahlen - der noch unter zehn Euro pro Quadratmeter liegt. Würden nur einige wenige davon in den Mietspiegel miteinfließen, würden Sie die so genannten ortsüblichen Vergleichsmiete gewaltig nach unten drücken.

Insofern hat die Mehrheit der Gröbenzeller Gemeinderäte richtig entschieden, einen Mietspiegel abzulehnen, der überdies 50 000 Euro kosten würde. Die Befürchtung, er könnte die Mieten noch weiter in die Höhe treiben, ist nicht ganz unbegründet. Denn schließlich könnte so ein Katalog auch Begehrlichkeiten wecken, wenn ein Vermieter sieht, wie viel Geld ein anderer mit seinem Objekt verdient. Dass die Bundesregierung den Zeitraum für die im Mietspiegel relevanten Mieten im Vorjahr von vier auf sechs Jahre ausgeweitet hat, ist ein Indiz dafür, dass diese Wirkung auch in Berlin erkannt worden ist. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz heißt es dazu: "In Wohnungsmietmärkten mit kontinuierlich steigenden Angebotsmieten ist dadurch eine Dämpfung des Mietpreisanstiegs zu erwarten."

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Quelle:
SZ vom 12.04.2021
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