Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Möglicher Interessenskonflikt

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Am aktuellen Beispiel in Gröbenzell zeigt es sich: Es ist eine Gratwanderung, die Privatinteressen eines Geschäftsmannes mit dem Bürgermeisteramt zu vereinbaren.

Von Gerhard Eisenkolb

Entscheidungen über Baufragen sind nicht einfach. Liegt doch hier der Handlungsspielraum zwischen Machtfülle und Entgegenkommen gegenüber Bauwünschen. Die Macht des Rathauses Gröbenzell bekam zuletzt eine Rollstuhlfahrerin zu spüren. In einem absurden Rechtsstreit wollte die Gemeinde ohne Rücksicht auf deren schweres Handicap Baurecht durchsetzen. Der Vorwurf: Die Mieterin einer Sozialwohnung erweiterte ihre winzige Terrasse angeblich rechtswidrig, um sie nutzen, also mit dem Rollstuhl befahren zu können. Das andere Extrem zeigt ein Bauantrag des Bürgermeisters. Laut Einschätzung der Verwaltung und des Sitzungsleiters gilt dieser als zulässig. Kritische Gemeinderäte hätten daher nicht herumzumäkeln. Beide Fälle sind bedenklich. In dem des Bürgermeisters kann verweigerte Transparenz Misstrauen schüren und Glaubwürdigkeit beschädigen.

Beide Male gibt die Verwaltung unter Berufung auf Baurecht die Richtung vor. Nur zeichnet sich inzwischen für die Rollstuhlfahrerin dank privater Unterstützer ab, dass sie ihre erweiterte Terrasse behalten darf. Wäre der Gemeinderat rechtzeitig und umfassend informiert und der Ermessensspielraum genutzt worden, hätte es den peinlichen Rechtsstreit wohl nie gegeben. Das Bürgermeister-Projekt ist anders geartet. Hier hat bisher kein Gemeinderat behauptet, die Nutzungsänderungen wären nicht zu genehmigen oder die Verwaltung hätte nicht korrekt gearbeitet. Strittig ist für eine Minderheit nur, dass die Sitzungsvorlage in einigen Punkten nicht ausreichend begründet sei und daher Informationsbedarf bestehe. Das ist nicht anrüchig, sondern normale Gemeinderatsarbeit.

Ungewöhnlich ist dagegen etwas anderes: die Hektik. Was die zahlreichen E-Mails und Telefonate wegen des Antragstellers vor und nach der Bauausschusssitzung unter Politikern und in deren Umfeld zeigen. Nicht alltäglich sind auch Bauprojekte dieser Größenordnung für einen Bürgermeister. Selbstverständlich hat auch ein Rathauschef und Wahlbeamter das Recht, einen Bauantrag einzureichen. Zu bedenken ist nur, ob er in jedem Fall gut beraten ist, wenn er das macht. Tut er es als Geschäftsmann, nimmt er Interessenkonflikte in Kauf. Für sich und für andere. Es ist eine Gratwanderung, die Privatinteressen eines Geschäftsmannes mit dem Bürgermeisteramt zu vereinbaren.

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Quelle:
SZ vom 25.02.2021
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