Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Eine einfache Mehrheit genügt

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Der Einbau von Ladeboxen für Elektroautos in Tiefgaragen darf nicht am Zwang zu einstimmigen Beschlüssen der Eigentümer scheitern

Von Karl-Wilhelm Götte

Für eine die Elektroauto-Offensive fehlen Ladekapazitäten in den Tiefgaragen der Wohnsiedlungen. Stromtanken zuhause - das ist bisher Fehlanzeige. Wenn in einigen Jahren, wie beabsichtigt, Millionen von Elektroautos fahren sollen, sind aus heutiger Sicht nicht genügend Ladeboxen in Tiefgaragen vorhanden. Wenn es stimmt, was der ADAC ermittelte, dass nur in vier Prozent aller deutschen Tiefgaragen normale Steckdosen vorhanden sind, wird so manches teure Elektroauto still stehen. Eine Haushaltssteckdose zum Aufladen eines E-Autos gilt zudem als technische Steinzeit. Um die Akkus schnell aufzuladen, ist eine Wallbox mit Starkstrom notwendig.

Dem steht die Rechtslage - hier das Wohneigentumsgesetz - entgegen. Eine Wallbox gilt als bauliche Veränderung, der die Eigentümer einstimmig zustimmen müssen. Diese Einstimmigkeit ist in größeren Wohnanlagen kaum herzustellen. Hier sollte eine Novellierung des Gesetzes erfolgen, um eine Mehrheitsentscheidung zuzulassen. Dabei ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit im Gespräch. Das wären immer noch drei Viertel aller Eigentümer, die zustimmen müssten.

Aber die Bedenken der Eigentümer, die eine oder viele Starkstromleitungen für Wallboxen dulden sollen, sind ernst zu nehmen. Hier ist ein Energiemanagement notwendig, das die Stromlast in den Wohnsiedlungen reguliert. Es soll durch zusätzliche Starkstromleitungen keine Überlast entstehen, die das Suppekochen in den Küchen unmöglich macht. Auch fragen sich natürlich die Nichtautofahrer, warum sie gegebenenfalls Wartungskosten für Elektromobilisten mitbezahlen sollen. Da müsste der Grundsatz gelten: Wer keine Wallbox braucht, zahlt auch nichts. 5900 Euro für eine Ladestation in der Tiefgarage - wie in Germering - sind kein Schnäppchen. Ein Elektroauto geht ins Geld, sparen tut man damit nichts, aber es ist gut für das Klima. Gut, auch hier gibt es Widerspruch.

Was Wohnungseigentümer auch interessiert: Bedeutet eine Ladestation eine Wertsteigerung der Immobilie? Immobilienverbände glauben das und plädieren vehement dafür, dass die Installation von Ladestationen erleichtert wird. Ein grundsätzliches Recht auf eine Ladestation in der Tiefgarage gibt es nicht, so die momentane Rechtsprechung. Auch nicht auf eigene Kosten des E-Autobesitzers. In neueren Gebäuden bieten Bauherren solche Wallboxen an. Das ist erfreulich, aber der notwendige Planungsvorlauf führt dazu, dass die Ladekapazität nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht. Bestandsgebäude umfassend nachzurüsten, verursacht enorme Kosten. Es gibt viel zu tun, um den Umstieg auf Elektromobilität in Gang zu bringen.

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Quelle:
SZ vom 02.09.2019
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