Kommentar:Ein überfälliger Schritt

Der Landkreis und die Kommunen müssen gemeinsam gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum kämpfen

Von Gerhard Eisenkolb

Es ist höchste Zeit, dass Bürgermeister Martin Schäfer den Gröbenzeller Gemeinderat und letztlich auch seine künftigen Partnergemeinden zwingt, in der Frage der Gründung einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis endlich Farbe zu bekennen. Die Chancen stehen so gut wie lange nicht, dass nicht mehr nur Bauträger und private Investoren, sondern endlich auch die öffentliche Hand wieder als wahrnehmbarer Akteur auf dem Wohnungsmarkt auftritt: Die Kommunen verfügen über Grundstücke sowie die Planungshoheit und Bund und Länder winken mit fantastischen Zuschüssen zur Minderung des Mangels an Sozialwohnungen und preiswertem Wohnraum in den Ballungsräumen.

Angesichts dieser Ausgangslage ist es unverständlich, dass die Initiative von Schäfer und seinen Mitstreitern schon mal vor dem Scheitern stand, und dass sich Landrat Thomas Karmasin hartnäckig weigert, zusammen mit den Kommunen die Gründung einer Landkreis-Wohnungsbaugesellschaft in die Hand zu nehmen. Braucht doch auch der Landkreis, ebenso wie die Kommunen, bezahlbaren Wohnraum, etwa für Mitarbeiter oder Krankenschwestern, die sich die hohen Mieten im Ballungsraum nicht mehr leistenkönnen - und den der Landrat ja sowieso auf dem Konversionsgelände des Fliegerhorsts bauen möchte. Das Mauern des Landkreischefs ist umso unverständlicher, da er sonst unermüdlich auf interkommunale Zusammenarbeit setzt. Wie beim Klimaschutz oder wie dem kürzlich vorgestellten Konzept für die Entwicklung des Landkreises bis zum Jahr 2040. Mit der Bewältigung der Folgen des prognostizierten Bevölkerungswachstums sind einzelne Kommunen ja genauso überfordert. Was für andere Aufgaben gilt, gilt ebenso für die Bewältigung des Mangels an bezahlbarem Wohnraum.

Es wäre ein Missverständnis zu meinen, die geplante Wohnbaugesellschaft solle die Wohnungsnot des Großraumes München lösen. Sie wird ausschließlich für den eigenen Bedarf gebraucht. Zudem geht es um die Erfüllung einer Pflichtaufgabe: die Unterbringung von Obdachlosen oder Sozialhilfeempfängern. Da für eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft wohl eine Mindestgröße von 400 Wohnungen erforderlich ist, um wirtschaftlich zu arbeiten, sind die Interessenten gezwungen, zu kooperieren. Eine gemeinsame Gesellschaft kann dazu beitragen, den Bau und die Verwaltung von Wohnungen zu professionalisieren. Zudem würden die Kommunen langfristig ein großes Vermögen schaffen und von den immensen Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt profitieren. Besser könnten sie ihr Geld nicht anlegen. Die Alternative wäre, weiter überteuerte Mieten für zweifelhafte Unterkünfte für Sozialhilfeempfänger zu bezahlen.

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