Seit Juli 2021 ist die Zahl der Verhandlungen am Amtsgericht wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte spürbar gestiegen. Das bestätigt Richter Johann Steigmayer, 64, seit 2006 als Richter am Amtsgericht tätig. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung der großen Koalition: Mit dem Ziel, dem Missbrauch von Kindern und der Pädokriminalität den Kampf anzusagen, erhöhte die Bundesregierung zum 1. Juli 2021 das Strafmaß. Seitdem gilt: Die Taten sind ein Verbrechen, das heißt es droht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Zuvor war es als Vergehen eingestuft worden mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren. In der Praxis führt dies aber zu fragwürdigen Ergebnissen. Die Amtsgerichte München, Buchen und Wuppertal haben sich mit der Thematik ans Bundesverfassungsgericht gewandt. Ein Gespräch mit Amtsrichter Johann Steigmayer über Gerechtigkeit.
Kinderpornografie:"Auch Eltern können sich strafbar machen"
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Seit einer Gesetzesänderung vor zwei Jahren steigt die Zahl der Prozesse wegen kinderpornografischen Materials merklich. Warum das so ist und was er ändern würde, erklärt Amtsrichter Johann Steigmayer im Interview.
Interview von Charlotte Geier, Fürstenfeldbruck
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