Kinderbetreuung:Punktlandung durch Prognose

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Kurze Wartelisten in den Eichenauer Einrichtungen

Von Erich C. Setzwein

EichenauDer Staat garantiert Eltern einen Anspruch auf Kinderbetreuung, die Eltern können sehr lange warten, bis sie entscheiden, ob ihr zwischen Juli und September geborenes Kind in den Kindergarten gehen soll - und was macht die Verwaltung? Die muss, wie die zuständige Sachbearbeiterin Carmen Angel Gutierrez in dieser Woche im Gemeinderat berichtete, immer weiter vorausschauen und aber auch kurzfristig umplanen können. Und so zahlt sich nun für die Belegung der Kinderbetreuungsplätze aus, was bereits im Herbst vorigen Jahres prognostiziert worden war. Dass es nämlich durch eine vorausschauende Planung und langfristige Maßnahmen, wie es in der Verwaltungsvorlage heißt, zu einer "Entspannung der Betreuungslage" gekommen sei. Die Gemeinde geht nach der Anmeldewoche zur Kinderbetreuung davon aus, dass in den gemeindlichen Krippen alle Plätze besetzt werden, in den Kindergarten bis jetzt noch zwei Kinder unterzubringen sind und bei der Schülerbetreuung fast alle 95 Anmeldungen berücksichtigt werden können, wobei insgesamt gesehen noch einige Plätze unbesetzt sind. Lediglich auf der Warteliste der Starzelbachschule stünden zwei Kinder, die sich noch in Syrien aufhielten und von denen man nicht wisse, wann sie zurückkehrten.

Für Rike Schiele (Grüne) belegen die Anmeldezahlen: "Wir haben nicht genügend Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich." Schiele forderte, dass die Gemeinde mehr Plätze zur Verfügung stellen müsse, die vielleicht dann unbesetzt blieben. Bürgermeister Peter Münster (FDP) klärte auf, dass "freie Plätze von außen besetzt werden, zum Beispiel aus Olching". Das entscheide das Landratsamt. Den Eindruck, die Gemeinde bemühe sich nicht, wies Münster mit den Worten zurück: "Wir arbeiten an jedem Einzelfall, so gut es geht."

Die für Kinderbetreuung zuständige Referentin, Angela Heilmeier, wehrte sich ebenfalls gegen das Bild, das Schiele gezeichnet hatte. Heilmeier fand, dass man es den Betreuungseinrichtungen nicht zumuten könne, Plätze freizuhalten. Es gehe um eine sichere Planung. Wie die Belegung zustande kommt und welchen Betreuungsschlüssel es gibt, erläuterte Martin Eberl (SPD). So belegt ein Kind, das jünger als drei Jahre alt ist, zwei Plätze. Wird es drei Jahre alt, belegt es nur einen Platz und ein anderes Kind kann nachrücken. Mit dieser Regelung könnten die Jüngeren angemessen betreut werden.

© SZ vom 26.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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