Kinderbetreuung in Alling:Zu sperrig formuliert

Bolzplatz Alling am Kindergarten

Auf einem Teil dieses Bolzplatzes soll eine neue Allinger Kita entstehen. Das gefällt nicht jedem.

(Foto: Matthias Döring)

Gemeinderat lehnt Bürgerentscheid zu neuer Kita ab, weil die Fragestellung keine eindeutige Antwort zulässt

Von Manfred Amann, Alling

Ob die Planung einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Bolzplatz an der Ecke Antoni-Parsbergstraße in Alling fortgesetzt wird, dürfen nicht die Bürger entscheiden. Da einer rechtlichen Prüfung zufolge vor allem die Fragestellung Mängel aufweist, hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Bei der namentlichen Abstimmung votierte nur Vizebürgermeister Hans Schröder (ABV) gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids. Die Bürgerinitiative (BI), die die Planung stoppen wollte, weil das geplante Gebäude ihrer Ansicht nach zu aufwendig und zu teuer wird und vor allem, weil der öffentliche Bolzplatz halbiert wird, wollte beim Bürgerentscheid folgende Frage stellen: "Sind sie dafür, dass die Gemeinde Alling die winklige, halbrunde Planung für das sechsgruppige Kinderhaus revidiert und den Baukörper einfach, rechteckig konzipiert, so, dass die Baukosten von derzeit circa 7,6 Millionen auf unter vier Millionen Euro reduziert werden und dass so wenig wie möglich vom Sportplatz der Baumaßnahme zum Opfer fällt?

Der Rechtsbeistand der Gemeinde erkennt in der langen Formulierung drei Mängel. "Am gravierendsten ist, dass drei Teilfragen aneinandergekoppelt sind", erklärte Rechtsanwältin Kerstin Funk. Bürger könnten auf die Frage zwar mit Ja oder Nein antworten, ungewisse bleibe, ob dieser bei einem Nein das Vorhaben ablehnt, weil es zu teuer oder zu pompös ist, oder wegen der Sportplatzverkleinerung.

Als weiteren Mangel an der Fragestellung nannte Funk, dass die "Bestimmtheit" nicht ausreichend ist, die erkennen lässt, um was es der BI vorrangig geht, ums andere Bauen ums Kosten sparen oder um die Bewahrung einer möglichst großen Grünfläche. Es fehle zudem ein Alternativkonzept. Hans Schröder warf dazu ein, dass man Initiatoren kaum zumuten könne, auf eigene Kosten ein Konzept erstellen zu lassen, woraufhin die Anwältin auf die Rechtsprechung verwies, in der "Konzepte zumindest in Grundzügen" gefordert worden seien.

Als dritten Mangel stellte die Rechtsanwältin fest, dass die Fragestellung nicht in die Irre führen dürfe. "Für ein Bürgerbegehren müssen Tatsachen die Begründung liefern", erklärte Funk. Die vorgebrachten Vergleichsfälle könnten nicht herangezogen werden. Die BI hatte Projekte in Heidenheim (Baden Württemberg), Fürth (Mittelfranken) als Beispiel für günstigeres Bauen genannt, die laut Bauamtsleiter Matthias Karl, wegen anderer Rechtslagen als in Oberbayern und auch wegen anderer Größen nicht vergleichbar sind. Einzig das Kinderhaus in Neuried (München) sei dafür geeignet, allerdings auch nur eingeschränkt, da es schon im Jahre 2008 errichtet worden sei. In einer komplizierten Hochrechnung wies Kral zudem nach, dass das Neurieder Gebäude (vier Gruppen), wenn es heute gebaut würde, um etwa 26 Prozent mehr kosten würde.

Bürgermeister Frederik Röder (CSU) informierte nach der Abstimmung über das zuletzt von der BI verfasste Schreiben an die Gemeinde, in der unter anderem die Wiese neben dem Pfarrheim als Alternativstandort so dargestellt worden sei, als könnte man diese in Erbpacht nutzen und später kaufen. "Abgesehen davon, dass die Wiese dafür zu klein ist, würde die Kirche einen wertgleichen Ausgleich in Form von Baugrund verlangen", befand dazu der Rathauschef.

Die BI hatte das Bürgerbegehren mit 461 Unterschriften beantragt. Die Prüfung hatte dann ergeben, dass 450 davon gültig sind und somit die Quote erfüllt ist. Wie die BI mit der Ablehnung nun umgeht, nachdem sie aufgrund einer Rechtsberatung davon ausging, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, ist noch unklar. Bürgermeister Röder sieht die Gemeinde für eine eventuelle Klage gerüstet.

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