Süddeutsche Zeitung

Kiesgrube:Widerstand gegen Kiesabbau aufgegeben

Auf dem Gelände des Grafen zu Toerring-Jettenbach kann eine Grube angelegt werden. Nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof verzichtet Grafrath darauf, gegen dieses Vorhaben weiter zu prozessieren

Von Manfred Amann, Grafrath

Südwestlich des Grafrather Ortsteils Mauern wird in absehbarer Zeit eine große Kiesgrube entstehen. Großgrundbesitzer Hans Caspar Graf zu Toerring-Jettenbach will auf einer etwa 2,7 Hektar großen Fläche seines teilweise spärlich bewaldeten Grundes Trockenkiesabbau betreiben. Die Gemeinde Grafrath wollte dies aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie wegen zu erwartender Verkehrsbelastungen verhindern, konnte sich aber gegenüber dem Landratsamt nicht durchsetzen. Weil auch die daraufhin erfolgte Klage gegen die Genehmigungsbehörde vor dem bayerischen Verwaltungsgericht München scheiterte und laut Rechtsbeistand der Gemeinde "keine Erfolgsaussichten" bestehen, dass die Berufung gegen das Urteil zugelassen wird, hat der Bauausschuss der Gemeinde nun beschlossen, den Klageweg nicht fortzusetzen. "Schon bei der mündlichen Urteilsverkündung ist klar geworden, dass unsere Klage abgewiesen wird", sagte Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei). Das Gericht habe den Standpunkt des Landratsamtes übernommen, dass der Kiesabbau nach den gesetzlichen Regelungen zur Privilegierung eines ortsgebundenen gewerblichen Betriebs zu genehmigen sei.

Graf zu Toerring-Jettenbach will eigenen Angaben zufolge den abgebauten Kies und Sand überwiegend zur Befestigung von Flur- und Forstwegen auf eigenem Grund verwenden. Ein Teil soll aber auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck hatte festgestellt, dass ein Großteil der betroffen Fläche infolge von Sturmschäden ohnehin nahezu kahl geschlagen sei und der noch vorhandene Fichtenbestand "keine schützenswerte oder seltene Waldform" darstelle. Außerdem werde das gesamte Gelände nach Einstellung des Abbaus wieder aufgeforstet und so am Standort das Landschaftsbild wieder hergestellt. Als Zeitpunkt für das Ende des Kiesabbaus und den Beginn der Rekultivierung wird im Urteil "innerhalb von zehn Jahren" genannt. Es handle sich also nur um einen "temporären Eingriff", der hinzunehmen sei, ist der Begründung des Urteils zu entnehmen.

Die Gemeinde Grafrath hatte angeführt, dass das Vorhaben im Bereich des Naturraums "Ammer-Loisach-Hügelland" und damit in einem der landschaftlich reizvollsten Gebiete im Landkreis Fürstenfeldbruck mit hohem Erholungswert geplant und das Gelände zudem Teil des Landschaftsschutzgebietes "Obere Amper" sei. Dagegen wandte das Gericht ein, dass der Erholungswert nach der Rekultivierung wiederhergestellt und sogar gesteigert werde. Die Gemeinde habe also seine Genehmigung zu Unrecht verweigert und das Landratsamt habe rechtmäßig gehandelt, als es die Verweigerung aufhob und das Vorhaben entgegen den Willen der Gemeinde genehmigte, so die Zusammenfassung des Richterspruchs. Auch das Argument, dass die Gemeinde in ihrer Planungshoheit beschnitten werde, ließen die Richter nicht gelten.

Im Bauausschuss war man sich am Montag einig, dass der Eingriff in die Landschaft zwar weiterhin zu verurteilen sei. Die Mehrheit sprach sich aber dennoch dafür aus, mangels Chancen, den Rechtsweg abzubrechen. "Für mich ist das immer noch ein unverantwortlicher Eingriff", sagte CSU-Sprecher Gerald Kurz. Angesichts der Rechtslage empfahl Peter-Michael Kaifler (Grüne), den Rechtsstreit zu beenden. "Den Rechtsweg voll auszuschöpfen", das riet indes als einziger Burkhard von Hoyer von der Fraktion Bürger für Grafrath.

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SZ vom 09.10.2019
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