Kampf um den Gartenstadtcharakter:Gröbenzells Baumbewahrer

Gemeinderat lehnt es ab, bei Fällantragen die Kosten für ein Gutachten zu übernehmen

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Nicht umsonst existiert in Gröbenzell, das stolz den Zusatz Gartenstadt trägt, eine Baumschutzverordnung. Die verhindert, dass jeder Gartenbesitzer auf seinem Grundstück willkürlich Bäume umhauen kann, wie es ihm gerade gefällt. Die Gröbenzeller müssen ab einer bestimmten Baumgröße einen Antrag stellen. Nur wenn die Fachleute aus der Gemeinde - oder ein anderer Experte - den Baum beispielsweise als verkehrsgefährdend einstufen, darf gefällt werden. Und da diese Gutachten nicht billig sind - vor allem wenn sie Externe anfertigen - hat nun ausgerechnet eine Gemeinderätin von den Grünen, Monika Baumann, im Gemeinderat die Kostenübernahme dieser Gutachten beantragt.

Brigitte Böttger, CSU-Fraktionschefin nennt den Antrag "etwas risikoreich für die Gemeinde". Sie fürchte einen dramatischen Anstieg der Fällanträge. Der Jurist Peter Falk (SPD) erklärt: "Ich fürchte, die Aufgaben der Gemeinde sind da etwas überdehnt. Die Gemeinde ist keine Rechtsschutzversicherung." Er verweist auf die kommunalen Fachleute, die einen Baum begutachten, wenn ein Antrag gestellt wird. Nur wenn der zum Ergebnis komme, dass der Baum stehen bleiben könne, der Besitzer ihn aber unbedingt fällen wolle, könne er auf eigene Kosten externe Experten engagieren, in der Hoffnung, die Gemeinde umzustimmen. Solch strittige Fälle habe es in den vergangenen Jahren nur "eine Handvoll" gegeben.

Das bestätigt Martin Runge, Zweiter Bürgermeister und Fraktionskollege der Antragstellerin. "Wenn die uns dokumentieren wollen, der Baum muss weg, dann lassen wir die die Kosten tragen", sagt er. Schließlich wolle die Gemeinde ja möglichst viele Bäume stehen lassen. Monika Baumann präzisiert, dass es ihr nur um jene Fälle gehe, in denen die Mitglieder des Bauausschusses als Auftraggeber auftreten. Als Beispiel nennt sie einen Fällantrag, den ein Nachbar gestellt hatte. Die Kosten für den externen Gutachter habe aber der Eigentümer getragen.

Für solche Fälle könne der Betroffene im Gemeinderat immer noch einen Zuschuss beantragen. Laut Runge kommt das auch gelegentlich vor. Generell gelte aber: "Es kann keiner gezwungen werden, ein Gutachten zu machen." Dritter Bürgermeister Axel von Walter (SPD) pflichtet bei: "Es gibt keine Beschlüsse zu Lasten Dritter." Allein Anton Kammerl (CSU) teilt Baumanns Sicht der Dinge. "Es ist ein Riesenärgernis, wenn der Bauausschuss beschließt, ein Gutachten zu machen." Der Antrag wurde mit 19 zu zwei Stimmen abgelehnt.

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