Süddeutsche Zeitung

Hygiene-Regeln im Landkreis:Einkaufen ohne Maske

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Manche Kunden weigern sich, in Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Vorsitzende des Brucker Gewerbeverbandes fordert nun den Einsatz von Security-Leuten

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Bei der Umsetzung der Maskenpflicht in Geschäften kommt es immer wieder zu Konflikten. So berichten SZ-Leser von Verstößen und von Mitarbeitern, die nicht einschreiten. Der Vorsitzende des Brucker Gewerbeverbandes forderte die Supermärkte auf, notfalls Security-Personal einzustellen. "Die Pflicht liegt beim Unternehmer", betonte Franz Höfelsauer. Er rief dazu auf, die Schutzmaßnahmen einzuhalten, insbesondere auch das Tragen von FFP2-Masken, die seit Montag in Bayern Pflicht sind. Nur so könnten die Infektionszahlen gesenkt und der Lockdown wieder beendet werden, unter dem die Gastronomie und die Friseure besonders litten.

Eine SZ-Leserin berichtete, dass sich ein Kunde in der Lidl-Filiale in der Maisacher Straße in Bruck geweigert habe, eine Maske zu tragen. Als sie daraufhin eine Mitarbeiterin ansprach, habe diese erklärt, es gebe eine Anweisung der Geschäftsleitung, Maskenverweigerer nicht zu zwingen, eine solche aufzuziehen. Der Pressesprecher des Unternehmens erklärte, man orientiere sich an den Vorgaben der Behörden vor Ort und setze diese um. Am Eingang der Filiale würden Kunden auf Plakaten informiert, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. "Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen", sagte Mario Köhler. Sollten Kunden durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie ohne Maske einkaufen.

Ein Sprecher des Landratsamts erklärte dazu, dass Kunden verpflichtet sind, die Masken zu tragen, während Ladeninhaber "unmittelbar" nur für ihr Personal verantwortlich seien. Die Kreisbehörde schreibe den Geschäftsleuten nicht vor, dass sie Kunden mündlich auf einen Verstoß hinweisen. Die Einhaltung der Maßnahmen werde durch die Polizei kontrolliert.

Die Geschäftsinhaber seien auch nicht verpflichtet, eine behauptete Befreiung von der Maskenpflicht von Kunden zu überprüfen. Sie seien aber im Rahmen ihres Hausrechts berechtigt, Kunden ohne Maske den Zutritt zu verweigern, das gelte auch, wenn diese eine Befreiung von dieser Pflicht nicht glaubhaft machen können, etwa durch ein Attest. Bei Lidl wird die Vorlage des Attestes nicht verlangt, weil man die Persönlichkeitsrechte der Kunden wahren wolle, wie der Pressesprecher erklärt. "Können Kunden glaubhaft versichern, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ist dies ausreichend", sagt er

Anfang Dezember hatte sich bereits eine SZ-Leserin beim Landratsamt beschwert, weil ihrer Ansicht nach die Abstandsregeln in einem Drogeriemarkt im Brucker Westen nicht ausreichend seien und keine Kontrolle stattfinde. Ein Teil der Fläche sei durch Regale, Aufsteller oder Kassen belegt, außerdem würden Rollcontainer in der Gängen stehen und das Personal die Regale auffüllen. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und das Landratsamt sich für nicht zuständig erklärt. Bei Verstößen sollten sich Kunden an die Polizei wenden, hieß es schon damals. Das sieht die Leiterin der Brucker Inspektion anders.

Auf die Einhaltung der Regeln zu achten sei Aufgabe der Kreisbehörde, nur in dringlichen Fällen greife die Polizei ein, sagte Nina Vallentin. "Wir melden das dem Landratsamt, die entscheiden, ob Maßnahmen zu treffen sind." Die Brucker Polizeichefin berichtete von Einzelfällen, in denen eine Streife wegen Verstößen in ein Geschäft gerufen worden sei, allerdings handele es sich dabei oft um Fälle, die schon in Richtung Hausfriedensbruch tendierten.

Nach Höfelsauers Einschätzung achten kleine Läden auf die Schutzmaßnahmen, schon wegen der hohen Strafen von bis zu 5000 Euro. Wenn nur zwei Kunden im Verkaufsraum sein dürfen, werde der dritte wieder rausgeschickt. Manche größeren Geschäfte würden Vorgaben eher lax handhaben, manchmal seien Verkäuferinnen überfordert, besonders wenn Kunden sich als unbelehrbar erweisen. Darum sollten die größeren Einkaufsmärkte Sicherheitsleute einstellen, fordert Höfelsauer. Das sei auch ein Akt der Solidarität mit Betrieben, die schließen müssen.

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SZ vom 21.01.2021
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