Prozess:Stadtwerke müssen Amper bei Schöngeising ausbaggern

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Als Betreiber des Wasserkraftwerks in Schöngeising sind die Stadtwerke auch für die Amper in dem Bereich verantwortlich. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Das Energieunternehmen klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen eine Aufforderung des Landratsamts. Weil Unterlagen zu spät eingereicht werden und die Zuständigkeit unzweifelhaft ist, ist die Verhandlung schnell vorbei.

Von Florian J. Haamann, München/Schöngeising

Nach einem kurzen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München müssen die Stadtwerke Fürstenfeldbruck die Amper an einer Stelle bei Schöngeising ausbaggern lassen. Das Energieunternehmen, das dort ein Kraftwerk betreibt, hatte vor Gericht gegen einen Bescheid des Landratsamts geklagt, in welchem die Behörde diese Maßnahme angeordnet hatte. Doch bereits nach einer kurzen Beschreibung der Situation machte der Vorsitzende Richter klar, dass ein Großteil der Unterlagen der Stadtwerke erst nach der vorgegebenen Frist von zehn Wochen beim Gericht eingegangen seien und deshalb nicht im Prozess verwendet werden könnten. Da habe sich der Prozess quasi bereits erledigt. Dennoch gab er auch eine kurze inhaltliche Stellungnahme ab. Es bestehe kein Zweifel sowohl an der Zuständigkeit der Stadtwerke als auch an der Notwendigkeit der Aushubarbeiten. Deshalb empfehle der Klägerseite, die Klage zurückzuziehen. Nach einer kurzen Beratungspause stimmten die Vertreter der Stadtwerke dem Vorschlag zu.

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