Hilfsprogramm:Unterstützung für Vereine

Neben Faschingsvereinen sollen auch Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege Hilfe erhalten. (Foto: Günther Reger)

Veranstaltungen, die coronabedingt ausfallen, fehlen vielen Vereinen als Einnahmequelle. Die bayrische Staatsregierung hat deshalb ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimats- und Brauchtumspflege und Faschingsvereine aufgestellt. Benjamin Miskowitsch, der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost, begründet diese Entscheidung mit der identitätsstiftenden Wirkung von Vereinen.

Über den Erhalt der Vereine sollen das Miteinander und die Traditionen und Bräuche bestehen bleiben. Deshalb gewährt der Freistaat, soweit keine anderweitige Hilfsmöglichkeit besteht, einen einmaligen Ausgleich der entstandener Nachteile. Gezahlt werden 50 Prozent der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021. Bis zu 2 000 Euro kann ein Verein erhalten.

Um den Ausgleich zu bekommen, muss der Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals sein. Die Höhe des Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März 2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.

Anträge auf Unterstützung können per E-Mail über hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de bis zum 30. Juni 2021 beim Landratsamt eingereicht werden. Weitere Informationen sind unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/ zu finden.

© SZ vom 26.01.2021 / PAUN - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: