Hattenhofen:Sieg für Betreiber der Schießanlage

Gericht hebt Schussbegrenzung des Landratsamtes auf

Von Karl-Wilhelm Götte, Hattenhofen

Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch die vom Landratsamt Fürstenfeldbruck verfügte Schussbegrenzung von 2200 Schuss pro Tag auf der Schießanlage Hattenhofen aufgehoben und der Klage des Betreibers im Ergebnis stattgegeben. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter dem beklagten Brucker Landratsamt signalisiert, dass ihre Bescheide an den Betreiber der Schießanlage zur Zahlung von Zwangsgeldern in Höhe von insgesamt 59 000 Euro vor Gericht nicht standhalten würden. "Dem Gericht erschien der Ansatz des Landratsamtes, lediglich die Zahl der abgegebenen Schüsse pro Tag zu begrenzen, als unzureichend", erläuterte Susanne Beer, die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts. Das Gericht habe vermisst, dass sich das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auch mit den zulässigen Betriebszeiten des Jagdparcours' beschäftigt. "Diese seien bislang ebenso wenig geregelt wie der außerplanmäßige Wettkampfbetrieb", so Susanne Beer. Die Pressesprecherin weiter: "Schließlich lägen inzwischen sachkundige Aussagen vor, wonach auch bei einer höheren Schusszahl als 2200 pro Tag der erforderliche Nachbarschutz wohl noch gewährleistet werden könne."

Geöffnet ist die Schießanlage, die vor allem von Jägern und Sportschützen genutzt wird, bisher von Dienstag bis Freitag zwischen neun und 18 Uhr und samstags von neun bis 16 Uhr. Jörg Sändig, Sprecher der Bürgerinitiative der Hattenhofener Anwohner der Schießanlage, der der Gerichtsverhandlung beiwohnte, reagierte schockiert: "Das ist für uns sehr frustrierend. Der Betreiber kann jetzt volle Pulle so weiter machen."

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