Süddeutsche Zeitung

Hattenhofen:Jagdparcours vor Gericht

Anlagenbetreiber reicht Klage gegen Zwangsgeldbescheide ein

Von Karl-Wilhelm Götte, Hattenhofen

Die Auseinandersetzung um die Schießanlage in der Nähe von Hattenhofen findet jetzt am Mittwoch, 15. Dezember, um 9.15 Uhr ihre Fortsetzung vor dem Verwaltungsgericht in der Münchner Bayerstraße. Bekanntlich protestieren die Anwohner des Jagdparcours' seit mehr als zwei Jahren gegen die dort befindliche Schießanlage.

Auf der Anlage werden hauptsächlich von Jägern und Sportschützen von Mittwoch bis Samstag täglich mehr als 8000 Schüsse mit Schrotflinten auf Tontauben abgegeben, wie zahlreiche protokollierte Zählungen der Anwohner ergaben. Betroffen sind Anwohner um die Anlage herum von Hattenhofen bis Mammendorf. Sie fühlen sich einem lärmenden Dauerbeschuss ausgesetzt, der ihre Lebensqualität stark beeinträchtigt. Audioaufnahmen in Hattenhofen ergaben eine Dichte von etwa 18 bis 20 Schüssen pro Minute. Da der Betreiber der Schießanlage die Vorgabe des Fürstenfeldbrucker Landratsamtes, die maximal 2200 Schüsse pro Tag vorsieht, nicht eingehalten hat, hat die Behörde nach fünf Anzeigen der Anwohner insgesamt 59 000 Euro an Zwangsgeldern gegen den Betreiber verhängt. Nachdem das Landratsamt eine Betriebsschließung angedroht hatte, reagierte der Betreiber jetzt mit einer Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Er will die Gültigkeit der Zwangsgeldbescheide rechtlich zurückweisen lassen. "Es geht uns nicht um die Schließung der Anlage", betont Jörg Sändig, der Sprecher der Anwohnerinitiative, "sondern um die Einhaltung verträglicher Betriebsregeln."

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Quelle:
SZ vom 11.11.2021 / kwg
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