Hattenhofen:Es soll weniger geschossen werden

Schrodi in Hattenhofen

Ohrenzeuge: SPD-Abgeordneter Michael Schrodi (vorne rechts) mit Franz Robeller (vorne Mitte) und Anwohnern des Jagdparcours.

(Foto: Büro Schrodi)

SPD-Bundestagsabgeordneter Schrodi spricht mit Anwohnern über die Trainingsanlage für Schützen und Jäger

Von "unhaltbaren Zuständen" spricht der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi, wenn es um die Schießanlage "Jagdparcour Oberbayern" bei Hattenhofen geht. Der Abgeordnete aus Olching hat sich kürzlich mit Einwohnern von Hattenhofen, Mammendorf und Peretshofen sowie Hattenhofens Bürgermeister Franz Robeller (Unabhängige Wählergemeinschaft Haspelmoor) getroffen, um sich einen Eindruck von der Lärmbelästigung zu machen. Nach dem Besuch forderte Schrodi eine deutliche Reduktion der Schusszahlen. "Ich war sowohl bei Anwohnern in Hattenhofen, Peretshofen und Mammendorf zu Gast. Ich war erschrocken, in welcher Lautstärke und Intensität der Lärm zu hören war", berichtete Schrodi nach seinem Besuch. Die konstante Lärmbelästigung schränke die Lebensqualität der Anwohner ein.

Der SPD-Politiker, der auch Kreisrat ist, monierte, dass das Landratsamt Fragen zu einer möglichen Schadstoffbelastung des Bodens durch Munitionsaltlasten und zum Gewässerschutz nur unzureichend beantwort habe. Seit sieben Jahren stünden die Ergebnisse einer Bodenprüfung aus. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundestagskandidat für den Wahlkreis Dachau/Fürstenfeldbruck auch beim Thema Gewässerschutz. "Das Oberflächengewässer wird lediglich durch Planen vor einem Eintrag von Munition und Wurfscheibenresten geschützt", sagte Schrodi. Überprüft werde die Einhaltung der Schutzmaßnahmen nur alle sieben Jahre durch den Immissionsschutz sowie alle vier Jahre durch einen Schießstättensachverständigen. Das reicht dem SPD-Politiker bei Weitem nicht, zumal häufig Schrot und Wurfscheibenreste auch außerhalb des Geländes landen und dort ungehindert in die Umwelt gelangen.

Nach Anordnung des Landratsamts dürfen auf der Anlage pro Tag maximal 2200 Schuss abgegeben werden. Ein vom Betreiber im vergangenen Jahr veranlasstes Gutachten kam zu einer Maximalzahl von 8800 Schuss. Einen rechtlich bindenden Bescheid mit einer Schusszahlbegrenzung hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck laut Schrodi bisher nicht ausgestellt. Unklar sei, ob der Bescheid über 2200 Schuss rechtssicher ist und wie die Einhaltung der Begrenzung kontrolliert und durchgesetzt werden könnte, so der Bundestagsabgeordnete.

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