Haftstrafe:Drohungen gegen Freundin und Kinder

Das Amtsgericht schickt einen Fürstenfeldbrucker für 22 Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte wird in offener Bewährung erneut rückfällig.

Die Straftaten von Carlo Pusch (Name geändert) sind keine Lappalien. Doch sie führen auch nicht zwangsläufig zu einer fast zweijährigen Haftstrafe. In Puschs speziellem Fall aber schon: Zwei Mal wird er innerhalb einer offenen Bewährungsstrafe einschlägig verurteilt, doch das bringt ihn immer noch nicht zur Räson. Am Montag schließlich sitzt er erneut auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Diesmal hat er seine damalige Freundin beleidigt und bedroht, ihr entgegen einer richterlichen Anordnung Briefe geschrieben. Auch vor einer Brucker Diskothek hat er zwei junge Frauen beleidigt, eine dritte, die schlichtend eingriff, hat er verletzt. Jedes Mal war der Brucker betrunken. In der Verhandlung gibt der 35-Jährige den Reumütigen, entschuldigt sich. Doch wer genau hinhört, erkennt, dass er das nicht ernst meint. Deshalb folgt der Richter weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Er verhängt 22 Monate Haft.

Pusch ist mit elf Jahren mit seinem Vater und seinem jüngeren Bruder aus Rumänien nach Deutschland gekommen. "Geschieden", antwortet er wortkarg und verächtlich auf die Frage nach seiner Mutter. Vielleicht liegt hierin eine Antwort auf die Frage, warum er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Acht Voreinträge hat sein Strafregister, viele wegen Beleidigung und Bedrohung, oft sind Frauen involviert. So auch in der aktuellen Anklage, die sich auf Ende 2013, Anfang 2014 bezieht.

Beleidigungen wie "Schlampe" und "Hure" seien sicher gefallen, gibt er zu. "Aber nie im Leben habe ich gesagt, ich schlitze deine Kinder auf." Der 35-Jährige redet sich auf ein Missverständnis heraus, die Tochter seiner damaligen Freundin habe völlig grundlos Angst vor ihm gehabt. Wie er selber schildert, öffnete ihm die Vierjährige damals die Badezimmertür, obwohl er selbst nur gestikuliert habe, dass sie das Fenster öffnen solle. Daraus entstand ein Streit unter den Partnern mit den vom Angeklagten gestandenen Beleidigungen. Knapp zwei Wochen später hatte Puschs inzwischen von ihm getrennte Freundin eine richterliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, die diesem untersagte, "Kontakt in irgendeiner Form" zu ihr aufzunehmen. Dennoch tauchte der Brucker wieder vor ihrem Haus auf, um einen Entschuldigungsbrief bei ihr einzuwerfen, ein paar Monate später schrieb er einen zweiten aus der Haft, wie er gesteht. Zum dritten Anklagepunkt, der Körperverletzung vor dem Club, könne er sich an nichts mehr erinnern.

Drei Zeuginnen, 20 bis 25 Jahre alt, berichten: Der Angeklagte hatte zwei der jungen Frauen vor dem Club ziemlich derb, teils obszön angemacht und beleidigt. Die Dritte ging dazwischen. "Er hat mich am Hals gepackt" und dann mit Gewalt durch die angelehnte Tür hinaus auf den Boden gedrängt, sagte sie. Ein Attest bestätigt multiple Prellungen und eine Schürfwunde über der Augenbraue. Ähnlich gering ist auch der Belastungseifer der 33 Jahre alten Exfreundin. Sie sagt zwar: "Ich habe mich bedroht gefühlt", doch sie verallgemeinert eher und spielt herunter, als dass sie Details aufbauschen würde. Einen vom Angeklagten initiierten Täter-Opfer-Ausgleich habe sie abgelehnt. "Diese Sache kann man nicht mit einer Entschuldigung wieder gutmachen. Dazu habe ich mich und meine Familie zu lange bedroht gefühlt", sagt sie. Zum Entsetzen seines Verteidigers erwidert der Angeklagte im Rahmen seiner Entschuldigung: "Sie hat genau gewusst, wen sie sich ins Haus holt."

Dieser und ein paar weitere, ähnliche Sätze Puschs sowie die Tatsache, dass sein Anwalt ihn während der Zeugenvernehmung wiederholt zügeln muss, spielen letztlich bei der entscheidenden Frage, Bewährung ja oder nein, eine entscheidende Rolle. "Nachdem ich den Angeklagten heute erlebt habe, wo er nüchtern ist, frage ich mich, was passiert, wenn er unter Alkoholeinfluss die Kontrolle verliert", spielt der Staatsanwalt auf die Ausbrüche des 35-Jährigen während des Prozesses an. In Anbetracht "einer Vielzahl von Taten", Geschädigten und Vorstrafen beantragt er zwei Jahre und zwei Monate Haft. Der Verteidiger plädiert für ein Jahr zur Bewährung. Die ist für Richter Johann Steigmayer nicht mehr drin: "Er sieht ein Mitverschulden von anderen Personen", somit fehle ihm die Einsicht, erklärt er und verhängt 22 Monate Haft.

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