Fürstenfeldbruck:Vergleich von bebauten Grundstücken

Wie können Häuser bewertet werden? (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Gutachterausschuss im Landratsamt legt Faktoren für die Bewertung von Wohnungen und Einfamilienhäusern fest.

Mit dem Bodenrichtwert wird der Wert von unbebauten Grundstücken vergleichbar gemacht. Für bebaute Grundstücke gibt es jetzt auch Vergleichsfaktoren für die Bewertung von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Das teilt das Landratsamt Fürstenfeldbruck mit.

Dafür wurden im vergangenen Jahr Gebäudefaktoren in Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern abgeleitet und vom Gutachterausschuss beschlossen. Dessen Mitglieder werden für vier Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig. Beim sogenannten Gebäudefaktor ist die Bezugseinheit nicht die Grundstücksfläche, sondern die Wohnfläche. Für die Ermittlung des Verkehrswerts sind die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten von Bedeutung. Bei den verschiedenen Bewertungsverfahren wie Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren dienen sie als Marktanpassungsfaktoren. Diese Faktoren stehen jeweils für den Auswertungszeitraum von Januar 2017 bis Dezember 2022 zur Verfügung. Bereitgestellt werden die Daten als Einzelauskünfte als PDF. Die aus Regressionsgleichungen entstehenden Prognosen können direkt für etwaige Berechnungen von Vergleichsobjekten verwendet werden. Der Online-Antrag sowie weitere Informationen über die abgeleiteten Gebäudefaktoren sind auf der Internetseite des Landratsamtes Fürstenfeldbruck abrufbar. Auch der Geschäftsstellenbericht 2022, der über das Immobiliengeschehen im Landkreis Fürstenfeldbruck informiert, ist dort verfügbar. Für Auskünfte werden Gebühren erhoben.

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