Süddeutsche Zeitung

Gröbenzell:Wohnheim aufgelöst

Landratsamt untersagt illegale Nutzung in Gröbenzell

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Das Landratsamt hat die illegale Nutzung eines Einfamilienhauses in der Hubertusstraße in Gröbenzell als Arbeiterwohnheim untersagt. Wie Behördensprecherin Ines Roellecke bestätigte, musste das Amt allerdings nicht zur Räumung des Gebäudes schreiten. "Die Nutzung wurde vielmehr freiwillig aufgegeben", so die Sprecherin auf Anfrage.

Das überwiegend von osteuropäischen Bauarbeitern bewohnte Haus war in einer ehemaligen Spenglerei entstanden und ohne Genehmigung über etwa drei Jahre betrieben worden. Nachbarn hatten sich mehrfach über Lärm, zu viele parkende Autos sowie exzessive Grillgelage am Wochenende beschwert. Bei der Bürgerversammlung Ende 2017 war das illegale Wohnheim mit etwa 30 Bewohnern - gegenüber vielleicht zehn bei einer normalen Nutzung als Wohnhaus - der Aufreger gewesen. Bereits damals hatte die Gemeinde Gröbenzell sich an das Landratsamt als beaufsichtigende Behörde gewandt und das Problem gemeldet. Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) hatte darauf hingewiesen, dass Polizei und Landratsamt für die Probleme zuständig sind.

Weshalb es nun doch so lange gedauert hat, bis das Arbeiterwohnheim in einem reinen Wohngebiet unterbunden wurde, dazu gab es keine Erklärung. Wie Bürgermeister Martin Runge (Grüne) unlängst im Gemeinderat erläuterte, ist es jedoch mittlerweile gängige Praxis findiger Geschäftsleute, noch bewohnbare Immobilien aufzukaufen und sie für ein paar Jahre an eine andere Firma zu vermieten, die sie als Arbeiterwohnheim benötigt. "Das gibt es überall", betonte er. Auf diese Weise würden Wohnräume auf den Markt gebracht - und zwar zu hohen Preisen, am liebsten an ausländische Arbeiter, die anspruchslos sind, dringend einen Schlafplatz brauchen und ihre Rechte als Mieter nicht kennen oder durchsetzen wollen. So wird viel Geld eingenommen und die Mieten weiter nach oben getrieben. "Und nach ein paar Jahren wird es abgerissen. So war das auch in Gröbenzell."

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Quelle:
SZ vom 08.01.2019
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