Gröbenzell:Wohnen im neuen Rathaus

Zu den Optionen, den Neubau für die Gemeindeveraltung um ein Kulturhaus oder um einen Volkshochschultrakt oder um die Bücherei zu erweitern, kommt in Gröbenzell eine weitere hinzu

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Fast drei Stunden hat der Gemeinderat von Gröbenzell am Donnerstagabend über das Raumprogramm und städtebauliche Aspekte des Rathausneubaus im Ortszentrum diskutiert. Obwohl die Zeit drängt, blieben wegweisende Entscheidung aus, die im Zusammenhang mit der Auslobung des anstehenden Realisierungswettbewerbs anstehen. Damit ist weiterhin offen, ob nur ein neues Rathaus gebaut wird oder das Baurecht auf dem Grundstücks des abzureißenden alten Rathauses auch dazu genutzt wird, um dort zusätzlich andere Einrichtungen unterzubringen. Am Donnerstag kam zu den bereits bekannten Vorschlägen, das Verwaltungsgebäude um den Anbau eines Kulturhauses, eines eigenen Trakts für die Volkshochschule oder um die Gemeindebücherei zu erweitern, eine neue Variante hinzu. Das sind Wohnungen.

Aus der CSU-Stellungnahme, eine Hausmeisterwohnung nicht durchweg abzulehnen, wurde der Verwaltungsvorschlag, im neuen Rathaus auch mehrere Wohnungen zu errichten. Offen blieb deren Anzahl und der Personenkreis der Nutzer. Die Wohnungen fand Zweiter Bürgermeister Martin Runge (Grüne) "erstaunlich". Weil es keine Beschlüsse des Gemeinderats dazu gebe, in den Rathauskomplex zur Belebung des Ortszentrums Wohnungen zu integrieren.

Laut dem Architekten Peter Kellerer, der für die Gemeinde den Realisierungswettbewerb koordiniert, müssen die Eckdaten des Raumprogramms bei der Gemeinderatssitzung am 21. Januar feststehen. Ende Januar soll nämlich der Architektenwettbewerb laut dem Terminplan der Gemeinde im Amtsblatt der EU europaweit ausgeschrieben werden. Kommt es zu Verzögerungen, ist der vorgegebene Zeitplan nicht mehr einzuhalten. So soll Ende Juli mit den Siegern des Wettbewerbs über den Zuschlag verhandelt werden.

Nach der Weihnachtspause bleibt also nicht mehr viel Zeit, Fragen wie die zu klären, ob zusätzlich Wohnungen im Rathaus untergebracht werden sollen. Dabei muss bereits die erste Bekanntmachung die genaue Aufgabenstellung enthalten. Auch Wohnungen zu planen, gilt als völlig andere Aufgabenstellung als nur einen Verwaltungsbau mit Büros. Der Wohnraum gilt als Reservefläche, sollte der Platzbedarf der Verwaltung steigen. Trotzdem sagte Bürgermeister Martin Schäfer: "Wohnungen sind nicht gesetzt." Abstimmen ließ er nicht über diesen Punkt.

Hans Böhmer (FW) kritisierte, dass in den Diskussionen und bei der Ausschreibung die städtebaulich ästhetische Komponente des neuen Rathauses völlig ausgeblendet werde. Der Planungsreferent wies mit viel Empathie für das bestehende Ortszentrum darauf hin, den Platz mit den beiden Kirchen, der Alten Schule, dem Bürgerhaus und dem ökumenischen Sozialzentrum als Einheit zu sehen. "Mir fehlt zu sehr die Bereitschaft, auf die städtebauliche Lösung einzugehen", warnte der FW-Politiker und regte unter Berufung auf einen Vorschlag der Gröbenhüter an zu prüfen, ob nicht entgegen dem Abrissbeschluss einzelne Elemente des alten Rathauskomplexes erhalten und in den modernen Neubau integriert werden können. Eine solchen Kombination von Alt und Neu bezeichnete Kellerer als "Katastrophe" und nicht realisierbar. In ein gut funktionierendes neues Rathaus seien die bestehenden Bauteile nicht zu integrieren. Als Warnung zu verstehen war der weitere Hinweis von Böhmer, nicht über die Köpfe der Gröbenzeller hinweg zu entscheiden, sondern die Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen. Nach dem bisher vorgesehenen Verfahren besteht die Bürgerbeteiligung lediglich darin, die Gröbenzeller, wie vorgeschrieben, bei einer Ausstellung der Arbeiten der Wettbewerbssieger über die Rathausplanung zu informieren. Wie sehr sich die Diskussion im Kreis drehte, offenbarte die Frage von Thomas Eichler (CSU) nach den Baukosten. Kellerer machte eine Kostenschätzung vom Raumprogramm abhängig, das es ja noch nicht gibt. Einig war sich der Rat bei der Höhe des Preisgeldes von 50 000 bis 70 000 Euro für den Wettbewerb. Jede Fraktion darf zudem ein Architekturbüro für den Wettbewerb benennen.

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