Gröbenzell:Verwaltungsgericht prüft Arbeiterwohnheim

Gröbenzell: Über bis zu 30 Schlafplätze verfügt offenbar diese nicht genehmigte Arbeiterunterkunft in der Gröbenzeller Hubertusstraße.

Über bis zu 30 Schlafplätze verfügt offenbar diese nicht genehmigte Arbeiterunterkunft in der Gröbenzeller Hubertusstraße.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Eine ehemalige Gröbenzeller Spenglerei dient als billige Übernachtungsunterkunft, bis das Landratsamt diese gewerbliche Nutzung untersagt. Dagegen klagt die Eigentümerin. Das Urteil fällt nächste Woche

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Der Betrag, um den es geht, insgesamt 29 000 Euro, ist relativ gering, wenn man einmal überschlägt, wie lange es wohl dauert, ihn in einem Arbeiterwohnheim mit bis zu 30 Plätzen zu erwirtschaften. Sicherlich keine drei Jahre. Ziemlich genau so lange ist es nun her, dass das Landratsamt für ein Wohnhaus in der Hubertusstraße in Gröbenzell die Nutzung als gewerbliche Arbeiterunterkunft untersagt hat. Dagegen beziehungsweise gegen die deshalb erhobenen Zwangsgelder klagen die vom Landratsamtssprecher als "Eigentümerin und Zwischenvermieterin" bezeichneten Verantwortlichen. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht München über die Frage, ob die Nutzung eines früheren Handwerkerbetriebes als Arbeiterwohnheim unzulässig ist.

Das Landratsamt hat seit rund drei Jahren Kenntnis von der Nutzung der früheren Spenglerei als Arbeiterwohnheim. Laut Behördensprecher Simon Bausewein "wurde die Nutzung des Gebäudes als gewerbliche Arbeiterunterkunft im April 2018 untersagt. Zur Prüfung, ob der Anordnung Folge geleistet wird, wurden mehrere Baukontrollen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl die Eigentümerin als auch die Zwischenvermieterin die unzulässige Nutzung entgegen unserer Anordnung fortführten." Das Amt verhängte daraufhin weitere Zwangsgelder. Dagegen klagten beide Parteien; im Mai wird die Frage nun gerichtlich geklärt.

Bereits bei der Bürgerversammlung Ende 2017 war die Situation in der Hubertusstraße von Nachbarn angesprochen worden. Sie beklagten eine Vielzahl von Bewohnern in dem ursprünglich als Einfamilienhaus mit angegliederter Spenglerei genutzten Haus. Mit der Folge, dass in der kleinen Straße mehr Autos als üblich parkten und es übermäßig oft laute nächtliche Zusammenkünfte im Garten gegeben hätte. Der Leiter der örtlichen Inspektion, Karlheinz Pangerl, bestätigte damals, dass wegen Ruhestörung in dem Haus schon mehrere Beschwerdeanrufe eingegangen seien. Als "Schwerpunkt" mochte er das Wohnheim aber nicht bezeichnen. Bürgermeister Martin Schäfer legte dar, dass die Gemeinde gegen die angesprochenen Verstöße gegen den Bebauungsplan - die gewerbliche Nutzung als Arbeiterwohnheim - nichts tun könne, da das Landratsamt zuständig sei. Inzwischen ist es diesbezüglich offenbar ruhiger geworden. "Aktuelle unbearbeitete Beschwerden liegen uns nicht vor", teilt das Landratsamt mit.

Laut der Kreisbehörde gab es in der Hubertusstraße zuletzt Anwohnerbeschwerden wegen einer ungenehmigten Nutzung der Garage als Werkstatt mit Lackierarbeiten. Nachdem das Landratsamt eingeschritten war, wurde die Nutzung aber aufgegeben. Außerdem hatten Anwohner in den sozialen Medien vor mehreren Wochen ihren Unmut kundgetan, weil Amazon-Mitarbeiter, die offenbar in dem besagten Haus wohnen, mit ihren geparkten Wagen Parkplätze blockierten.

Am 19. Mai wird sich nun das Verwaltungsgericht mit dem Haus in der Hubertusstraße befassen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn "dabei wird es voraussichtlich zumindest mittelbar zur Frage, ob eine unzulässige Nutzung als Arbeiterwohnunterkunft vorliegt und damit gegen die Nutzungsuntersagung verstoßen wurde, Stellung nehmen", erwartet Bausewein. Das Urteil könnte auch für ähnliche Fälle relevant werden, wegen denen es "gelegentlich" zu Beschwerden im Landratsamt komme. Die Höhe der Zwangsgelder dürfte bei dem Gerichtsurteil nur von nebensächlicher Bedeutung sein.

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