Gröbenzell:Verschärfte Verordnung

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Selbst Mammutbäume wachsen in Gröbenzeller Gärten zu stattlichen Exemplaren heran, die von der Verordnung geschützt werden. (Foto: Günther Reger)

In Gröbenzell ist der Baumschutz neu geregelt und mit deutlicheren Sanktionen ausgestattet worden. Nun dürfen auch Nadelbäume und veredelte Obstbäume nicht mehr so einfach umgehauen werden

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Das Ortsbild der Gemeinde Gröbenzell wird seit deren Gründung von stattlichen Bäumen in privaten Gärten geprägt. Obwohl die Gartenstadt oder Gartenbaugemeinde seit Jahrzehnten über eine Baumschutzverordnung verfügt, musste die Verwaltung allein im Jahr 2016 die Fällung von 260 Bäumen genehmigen. Im Gegenzug konnte sie lediglich anordnen, dass 50 Ersatzbäume hätten gepflanzt werden müssen, wobei nicht gewährleistet ist, ob das auch umgesetzt wurde. Auch der Siedlungsdruck und die Bebauung von Gärten gefährden den Baumbestand. Auf diese Entwicklung hat der Gemeinderat am Donnerstagabend reagiert. Er verschärfte die Baumschutzverordnung. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig auch Nadelbäume sowie veredelte Obstbäume nur noch beseitigt werden dürfen, wenn hierzu eine Genehmigung der Gemeinde vorliegt.

Geschützt sind damit künftig generell Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden sowie Bäume unabhängig von ihrer Größe, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen gepflanzt wurden. Diese Vorgabe gilt selbst für Obstbäume, die keine Früchte mehr tragen, weil sie den gleichen Status wie Laubbäume haben. Letzteres war im Gemeinderat ebenso umstritten wie die Ausweitung des Schutzes auf Nadelbäume.

Teuer kann es künftig für die Gröbenzeller werden, die dazu verpflichtet werden, für einen gefällten Baum einen neuen zu pflanzen. Sie müssen nämlich nun im Rathaus eine Sicherheitsleistung hinterlegen, die nur gegen den Nachweis einer Ersatzpflanzung erstattet wird. Geschieht dies nicht bis zum Ende des auf die Fällgenehmigung folgenden Kalenderjahres, verbleibt die Sicherheitsleistung bei der Gemeinde. Gröbenzell folgt damit dem Beispiel von Kommunen wie Augsburg und Eichenau.

Die Höhe der Sicherheitsleistung pro Baum generell auf 150 Euro festzuschreiben erschien Gemeinderäten wie Martin Runge (Grüne) als viel zu niedrig. Runge forderte stattdessen 500 Euro. Schließlich einigte man sich darauf, die Höhe der Sicherheitsleistung fallabhängig von der Gemeindeverwaltung festlegen zu lassen. Peter Falk (SPD) kündigte an, den Passus mit der Sicherheitsleistung der Rechtsaufsicht im Landratsamt zur Prüfung vorzulegen. Er zweifelte nämlich an der Rechtmäßigkeit eines solchen Beschlusses und warnte vor dem erhöhten Verwaltungsaufwand.

Mit der Aufnahme von Nadelbäumen in die Verordnung reagiert die Gemeinde auf den Verlust zahlreicher, das Ortsbild prägenden Waldkiefern im Norden und von Schwarzkieferen im Süden. Dieser Änderung liegt die Einsicht zugrunde, dass es keinen sachlichen Grund gebe, einer Lärche, einer Fichte oder einer Kiefer einen geringeren ökologischen Wert zuzubilligen als einem Ahorn, einer Kastanie oder einer Birke. Ganz im Gegenteil. Nadelbäume entfalten im Gegensatz zu Laubbäumen ihre positiven Wirkungen auch in der kalten Jahreszeit. Künftig wird es zudem Hausbesitzern erschwert, für solche Bäume eine Fällgenehmigung zu erhalten, die weniger als drei Meter von einem Wohnhaus entfernt stehen. Mit der Aufhebung der Vorgabe entfällt das Problem, wie der Abstand eines störenden Baumes von einem Haus bestimmt werden soll. Entscheidend für die Erteilung einer Genehmigung wird in solchen Fällen künftig nur noch die Frage sein, ob dem Eigentümer die Erhaltung seines in Hausnähe stehenden Baumes zumutbar ist oder nicht.

Ist es auf einem Grundstück nicht möglich, für einen gefällten Baum einen Ersatz zu schaffen, ist weiterhin für Ausgleichspflanzungen eine Zahlung vorgesehen. Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, wollte Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) hierfür eine Pauschale von 750 Euro vorsehen. Die Gemeinderatsmehrheit zog es jedoch vor, es bei der alten Regelung zu belassen. Nach dieser hängt die Ausgleichszahlung von der Größe des entfernten Baumes ab. Runge wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kürzlich ein Architekt der Gemeinde angeboten hatte, für einen Baum das Vielfache des Betrags von 750 Euro zu bezahlen.

Mit den Worten "was lange währt, wird endlich gut" kommentierte Monika Baumann (Grüne) die geänderte Verordnung. Sie wies darauf hin, dass die Gemeinde Jahr für Jahr etwa 300 Bäume verliere. Zu diesem Verlust komme noch ein weiterer infolge von Neubauten hinzu. Laut Baumann ist es ein Glück für Gröbenzell, so viele schöne Bäume zu haben, die positive Auswirkungen auf Klima und Gesundheit hätten. Diese Besonderheit gelte es herauszustellen, anstatt weiterhin Bäume einfach "gedankenlos" zu fällen.

Peter Falk erinnerte daran, dass die alte Baumschutzverordnung im Jahr 2010 aufgrund eines CSU-Antrags aufgeweicht worden sei. Für die Gemeinde sei das eine "Katastrophe" gewesen. Der SPD-Politiker riet dazu, eher Fällungen zu genehmigen und die Akzeptanz für Nachpflanzungen zu stärken. Paul Biegholdt plädierte dafür, Nadelbäume weiterhin vom Schutz auszunehmen. Er wies darauf hin, dass die CSU-Fraktion nicht mit allen Änderungen einverstanden sei.

Mit den Worten, Bäume seien Luftreiniger, sie erhöhten die Wohnqualität und hätten viele positive Auswirkungen für die Allgemeinheit, erinnerte Cordula Braun (UWG) daran, dass sich aus dem Besitz von Bäumen auch eine Verpflichtung ergebe. Das Fazit von Bürgermeister Schäfer lautete: "Das Übel ist immer das gleiche, es verschwinden gesatzte und nicht gesatzte schützenswerte Bäume."

© SZ vom 04.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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