Süddeutsche Zeitung

Gröbenzell:Streit um die Regenbogenfahne

Mieter soll Flagge von Balkon nehmen. Er fühlt sich als Homosexueller diskriminiert, der Eigentümer fürchtet um Hausfrieden

Von Peter Bierl, Gröbenzell

Die Demonstration dürfte vielen Menschen gar nicht auffallen. Dennoch sorgt ein Stück Stoff in den Regenbogenfarben für einen kleinen Flaggenstreit in Gröbenzell. Die Fahne gilt als Symbol der Homosexuellen-Bewegung, mithin als durchaus politisches Statement. Aufgehängt hat sie Christoph Demuth auf der Dachterrasse seiner Mietwohnung im zweiten Stock in der Kirchenstraße, befestigt an ein Geländer in einer Lücke in der Terrassenmauer. Sein Vermieter hat ihn am Montag aufgefordert, das Fahnentuch zu entfernen, Demuth lehnt das ab. Er sieht darin eine Einschränkung seiner Meinungsfreiheit.

"Es wird wieder einmal klar und deutlich, mit der Toleranz und Akzeptanz ist es nicht weit her", sagt Demuth. Er fühlt sich von seinem Vermieter diskriminiert und gemobbt, weil er ein homosexueller Mann ist. Demuth war nach eigenen Angaben in jungen Jahren in der CDU in Baden-Württemberg aktiv, saß für die Partei in Achberg im Gemeinderat und war Vorsitzender des Ortsverbandes. "Ich habe mehrfach Gewalt erfahren, weil ich schwul bin und hab es satt, dass man mich so behandelt wie dies nun mein Vermieter meint tun zu dürfen", erklärte Demuth.

Bei dem Vermieter handelt es sich um Joachim Netschert, einem früheren Mitglied der CSU, der sich im Streit um die Stadterhebung Gröbenzells von der Partei getrennt hat. Er bestreitet jegliche schwulenfeindlichen Motive. "Die Fahne hängt seit zehn Tagen da und ich habe nichts gesagt. Mir geht es darum, dass ich keine politischen Auseinandersetzungen in meinem Haus will", betonte Netschert. Er hätte nichts dagegen, wenn die Regenbogenfahne im Fenster hinge, aber am Geländer wirke sie in den öffentlichen Raum. Er fürchtet um den Hausfrieden, würden alle auf diese Weise ihre Einstellungen bekunden. Während Demuth auf keinen Fall nachgeben will und darauf hinweist, dass sich seine direkten Nachbarn nicht gestört fühlten, will Netschert erst einmal seinen Anwalt zu Rate ziehen.

Dabei hat er gute Karten, vermutet Anja Franz vom Mieterbund in München. Zwar gebe es kein Gesetz und keine Rechtsprechung, die das Aufziehen der Regenbogenfahne auf dem Balkon verbiete, allerdings hätten Vermieter ein Einspruchsrecht bei der Gestaltung von Markisen, Balkonverkleidungen oder Satellitenschüsseln, wenn sie darauf hinweisen können, dass das allgemeine Erscheinungsbild gestört werde. In ähnlich gelagerten Fällen wie der Regenbogenfahne hätten Richter deshalb zugunsten der Vermieter entschieden.

"Wenn es sich nicht bloß um einen Wimpel handelt und die Fahne längere Zeit draußen hängt, entscheiden die Gerichte restriktiv", sagte die Pressesprecherin. So habe ein Richter in Augsburg entschieden, dass ein Fan seine FC-Bayern-Fahne wieder einrollen müsse.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3583260
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 12.07.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.