Gröbenzell:Handel mit Marihuana

Landgericht verurteilt 33-Jährigen zu drei Jahren Haft

Wegen zweier Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist ein 33-Jähriger vor dem Landgericht München II zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter der 2. Strafkammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Der 33-Jährige hatte für die Aufzucht mehrerer Kilo Marihuana 2017 extra eine Wohnung im Gewerbegebiet von Gröbenzell angemietet. Als die Polizei Wind von der Sache bekam, wurde die Wohnung am 15. Februar vergangenen Jahres durchsucht. Dabei stellten die Ermittler insgesamt 37 Cannabispflanzen sicher. Diese hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits prächtig entwickelt und ragten teilweise bis zu 70 Zentimeter in die Höhe. Außerdem fand die Polizei 590,2 Gramm abgeerntetes und bereits getrocknetes Marihuana.

In seinem Urteil hielten die Richter der Strafkammer dem Angeklagten unter anderem zugute, dass er einen Mittäter offenbarte und ein Teil des Marihuanas nicht für den Verkauf, sondern für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sei. Zu Beginn des Prozesses in der vergangenen Woche hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei einem Rechtsgespräch darauf verständigt, für den Fall eines umfassenden Geständnisses eine Haftstrafe von nicht weniger als drei und nicht mehr als dreieinhalb Jahren zu verhängen.

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