Mit dem Bau einer Wohncontaineranlage für Asylbewerber und Geflüchtete sollte im August in der Alpenstraße in Gröbenzell begonnen werden, so sahen es die Pläne des Grundstückseigentümers vor. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof in München jetzt vorerst verhindert. In zweiter Instanz entschied das Gericht laut dem ehemaligen Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitiker Martin Runge (Grüne), dass das Bauvorhaben die Planungshoheit der Gemeinde verletzt. Der Grund: Die größere der zwei Containeranlagen füge sich, wie von der Gemeinde in ihrer Klage dargestellt, nicht in die Wohnbebauung der näheren Umgebung ein. Die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung wurde infolgedessen als rechtswidrig eingestuft.
Mit dem Etappensieg in dem Eilverfahren ist es der Kommune gelungen zu verhindern, dass mit dem Beginn der Bauarbeiten Tatsachen geschaffen werden, bevor im Hauptsacheverfahren entschieden ist, ob die Baugenehmigung Bestand hat. Aufgrund der „knallharten“ und „entschiedenen Formulierungen“ schließt Runge aus, dass die Gemeinde den Rechtsstreit noch verlieren kann. Dieser Meinung ist auch der Rechtsanwalt und ehemalige Gröbenzeller Gemeinderat Hans Böhmer. Er vertritt in einem anderen Verfahren um die Zulässigkeit der Container zwei Anwohnerinnen.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München noch anders entschieden und geurteilt, dass sich die Flüchtlingsunterkunft in die Wohnumgebung einfüge. Obwohl der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den Containern verweigert hatte, setzte sich die Kreisbehörde über diese Entscheidung hinweg. Auch drei von der Gemeinde angebotene Alternativstandorte für die Anlage wurden vom Landratsamt nicht akzeptiert.
Das Landratsamt führt auf SZ-Anfrage die Erteilung der angefochtenen Baugenehmigung darauf zurück, dass es sich an den Bebauungsplan für die Alpenstraße halten musste. Erst im gerichtlichen Verfahren sei in beiden Instanzen die Unwirksamkeit des Bebauungsplans aufgrund eines „eklatanten Ausfertigungsmangels“ der Gemeindeverwaltung festgestellt worden. In der Folge hätten die Gerichte, was dem Landratsamt verwehrt gewesen wäre, die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorschriften eines unbeplanten Innenbereichs beurteilt. Nach Darstellung des Landratsamtes profitierte die Gemeinde davon, dass sie ihre Bauleitplanung fehlerhaft umsetzte. Jedoch war das seit Längerem von Gemeinderäten wiederholt bemängelt und damit auch öffentlich gemacht worden.
Für die Unterbringung von 98 Personen wurde eine Monatsmiete von 46 058,11 Euro vereinbart
Die Baugenehmigung weist einige weitere interessante Facetten auf. So hatte das Landratsamt schon vor Erteilung mit dem Grundstückseigentümer einen Mietvertrag für die Nutzung der Container für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Eine Realisierung des Projekts lag also auch im Interesse der Kreisbehörde. Offengelegt wurde der Mietvertrag nicht. Aber es ist bekannt, dass für die Unterbringung von insgesamt 98 Personen, von denen 44 Personen in zwei Containeranlagen und 54 weitere in drei Bestandshäusern eine Bleibe finden, eine Monatsmiete von 46 058,11 Euro ohne Nebenkosten vereinbart wurde.
Die Unterbringung in den Containern würde mit 731 Euro pro Kopf im Monat etwa das Dreifache von dem kosten, was auf dem gleichen Grundstück für einen Platz in einem der Bestandshäuser gefordert wird. Das Landratsamt spricht von einer Mischkalkulation und gibt die Höhe der Monatsmiete für einen Quadratmeter Wohnraum in Zimmern, in denen jeder Person etwa sechs bis sieben Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen, mit 35 Euro an. Dagegen kommt Runge auf einen Preis von etwa 51 Euro. Ohne Nebenkosten und den Betreuungsaufwand.
Dass die Containeranlage noch realisiert werden kann, bezweifeln Martin Runge und Hans Böhmer. Dazu müsste sich das Verwaltungsgericht bei der ausstehenden Entscheidung in der Hauptsache in erster Instanz über die Rechtsprechung der höheren Instanz im vorangegangenen Eilverfahren hinwegsetzen. Dazu sei das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu klar und eindeutig.

Bisher lehnte das Landratsamt eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ab. Dazu hatte der Gemeinderat die Kreisbehörde wegen diverser Mängel aufgefordert. Ganz untätig war das Amt aber nicht. Auf SZ-Anfrage wies es darauf hin, dass ein Mietminderungsverfahren eingeleitet worden sei. Die drei Bestandshäuser waren im Herbst 2025 mit Geflüchteten belegt worden. Zurzeit stehen die Gebäude jedoch aufgrund von diversen Wasserschäden nach Starkregen und wegen defekter Sanitäranlagen vorübergehend leer. Ein weiterer Grund für den Auszug war der Befall der Räume mit von den Bewohnern eingeschleppten Kakerlaken und Bettwanzen. Nachdem das Landratsamt als Mieter die Insekten von einer Fachfirma bekämpfen ließ, gilt dieses Problem als behoben.
Über die Zustände in den drei Wohnhäusern gab es immer wieder Beschwerden
Seit dem Bezug der drei Wohnhäuser gab es immer wieder Beschwerden wegen angeblich unzumutbarer Missstände. So fiel im Winter zeitweise die Heizung aus, es gab Schimmelbefall und die Bewohner mussten wegen nicht abgeschlossener Arbeiten mit den Provisorien einer angeblich schlecht gesicherten Baustelle leben. Die Anwohner organisierten sich in einer Bürgerinitiative. Die trug einerseits aktiv zur Integration der 54 Geflüchteten in den drei Bestandshäusern in ihrem Quartier bei. Andererseits lehnte sie aber immer den Bau der Container ab, weil dies nicht mit dem Gebietscharakter zu vereinbaren sei.
Das Landratsamt lässt vorerst offen, welche Konsequenzen es aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ziehen wird. „Wir werden die Gründe der Entscheidung eingehend prüfen und die weiteren Schritte mit allen Beteiligten erörtern“, heißt es. Ob eine Änderung des Bauvorhabens beabsichtigt sei, könne nur der Bauherr beurteilen. Laut Runge sollte das Landratsamt nun endlich den Mietvertrag kündigen. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen habe das in einem vergleichbaren Fall nach der Ablehnung einer Flüchtlingsunterkunft in einem Rechtsstreit getan.

